Begriff  der  Versorgung  im  Sinne  der  Dlenstespragmatlk.  243

Ausscheiden  aus  der  Familie  oder  dem  elterlichen  Hause;
denn  die  spezifische  elterliche  Fürsorge  dauert  nur  so
lange,  als  das  Kind  ein  Glied  der  engeren  Familiengemeinschaft
  ist,  d.  h.  als  es  sich  im  elterlichen  Hause
befindet  oder  doch  immer  wieder  als  Familienglied  dorthin
zurückkehren  würde.

Die  wesentlichsten  Funktionen  der  elterlichen  Fürsorge
  für  das  Kind  sind  die  Erziehung  und  Ausbildung
und  die  Gewährung  des  Unterhaltes.  Wenn  das  Kind
nach  vollendeter  Erziehung  und  Ausbildung  sich  eine
selbständige  Lebensstellung  erringt,  in  welcher  es  hinfort
für  sich  selbst  sorgen  kann,  wenn  es  sich  einen  eigenen
Hausstand  gründet  oder  durch  Verehelichung  in  einen
anderen  Hausstand  eintritt,  scheidet  es  damit  gleichzeitig
aus  dem  bisherigen  Verhältnisse  eines  bloßen  Familien-=gliedes,
  d.  h.  aus  der  Familie  im  engeren  Sinne  aus,
und  man  bezeichnet  alsdann  das  Kind  als  versorgt  (vgl.
Sanders  Wörterbuch:  Versorgen  prägnant:  Einen
in  Verhältnisse  bringen,  wo  man  nicht  weiter  für  ihn  zu
sorgen  braucht,  besonders  von  Kindern  durch  Begründung
  eines  eigenen  Haushaltes  oder  einer  Brodstelle).
Unter  „Versorgung“  versteht  man  dementsprechend  bei
dem  Kinde  sowohl  den  Eintritt  in  die  Verhältnisse,
welche  sein  Ausscheiden  aus  der  Familie  und  damit  aus
der  elterlichen  Fürsorge  bewirken,  als  diese  Verhältnisse
  selbst.

Die  bisherige  Betrachtung  bezog  sich  zunächst  auf
Kinder,  welche  noch  Eltern  haben,  bei  denen  also  mit  der
Versorgung  thatsächlich  ein  Ausscheiden  aus  der  elterlichen
  Fürsorge  stattfindet.  Da  aber  diejenigen  Verhältnisse,
  welche  zu  Lebzeiten  der  Eltern  bei  den  Kindern
das  thatsächliche  Heraustreten  aus  der  elterlichen  Fürsorge
  bewirken,  auch  bei  verwaisten  Kindern  vorkommen,
so  ist  kein  Grund  vorhanden,  den  gemeinüblichen  Begriff
der  Versorgung  nicht  auch  auf  verwaiste  Kinder  anzuwenden.
  Und  so  geschieht  es  in  der  That  im  Sprach-*

