Begriff  der  Versorgung  im  Sinne  der  Dienstespragmatik.  261

kann,  daß  die  bloße  Alimentationspflicht  des  Vaters
eben  nicht  als  ein  Bestandtheil  der  Familiensorge  angesehen
  wird.

Das  Oberste  Landesgericht  behauptet  nun  zwar
(Urtheil  vom  24.  Jannar  1890),  daß  nach  dem  Ausscheiden
  des  Kindes  aus  der  Familie  bezw.  nach  dem
Erlöschen  der  väterlichen  Gewalt  nicht  nur  die  Alimentationspflicht,
  sondern  auch  eine  allgemeine  Fürsorge
des  Vaters  für  den  Sohn  übrig  bleibe.  Worin  diese
allgemeine  Fürsorge  besteht  und  warum  sie  gerade  nur
dem  Sohne  und  nicht  der  Tochter  gegenüber  zurückbleibt,
hat  der  Gerichtshof  nicht  gesagt,  und  wir  gestehen  unser
Unvermögen  ein,  uns  unter  dieser  allgemeinen  Fürsorge
des  Vaters,  die  von  der  Alimentationspflicht  verschieden
sein  soll,  etwas  zu  denken.  Denn  sie  kann  doch  wohl
nicht  jene  allgemeine  Besorgtheit  des  Vaters  für  das
Kind  sein,  welche  dem  natürlichen  Gefühle  der  Eltern
entspringt,  da  ein  solcher  afkectus  animi  und  seine  etwaigen
  freigebigen  Bethätigungen  vom  Staate  weder
überhaupt,  noch  insbesondere  in  der  Form  der  Pensionsgewährung
  übernommen  werden  kann.

Somit  ergibt  sich  aus  den  das  Wesen  der  Pensionen
betreffenden  Bestimmungen,  wie  sie  im  Eingange  und  in
§5  1  des  Art.  XXIV  der  Pragmatik  enthalten  sind,  daß
die  Pensionen  der  Kinder  nicht  länger  dauern  können,
als  dieselben  noch  als  Glieder  der  Familie  erscheinen
bezw.  erscheinen  würden  und  Gegenstand  der  innerhalb
der  Familie  waltenden  elterlichen  Fürsorge  d.  h.  der
Familiensorge  sind  bezw.  sein  würden.  Es  ist  also  klar,
daß  der  gemeinübliche  Begriff  der  Kinderversorgung  den
Bestimmungen  der  Pragmatik  und  insbesondere  denjenigen,
  welche  die  Rechtsprechung  vorzüglich  zur  Rechtfertigung
  ihres  Versorgungsbegriffes  in  Anspruch  nimmt,
nicht  nur  nicht  widerspricht,  sondern  daß  durch  dieselben
auch  seine  Geltung  für  die  Pragmatik  gefordert  wird.
Darum  ist  denn  auch  die  Versorgung  nach  der  Prag-