264  Begriff  der  Versorgung  lm  Sinne  der  Dlenstespragmatlk.

gelte.  Das  von  der  Rechtsprechung  aus  der  Fassung  des
§  9  entnommene  Argument  ist  daher  offenbar  unzulänglich.
  Schlagend  dürfte  sich  dies  schon  daraus  ergeben,
daß  ja  auch  in  dem  vorausgehenden  §  8  nicht  von  der
Pension  der  Waisen,  sondern  der  Kinder  die  Rede  ist
und  daß  daher  das  von  der  Rechtsprechung  für  §  9
geltend  gemachte  Argument  auch  für  §  8  gelten  müßte.
Daun  aber  hätte  der  in  §  4  ausgesprochene  Satz,  daß
die  Kinder  die  Pension  in  ihrer  Eigenschaft  als  Waisen
bekommen,  überhaupt  keine  Anwendung  d.  h.  dieser  Satz
wäre  durch  das  in  Frage  stehende  Argument  der  Rechtsprechung
  aus  der  Pragmatik  einfach  eliminirt.

Da  dies  nicht  angeht,  muß  der  in  8  4  ausgesprochene
Satz  also  doch  wenigsteus  für  die  in  §  8  bezeichneten
Kinder  gelten.  Der  Verfasser  des  Aufsatzes  in  Bd.  V
dieser  Blätter  (S.  212)  gibt  dies  zu,  indem  er  sagt,  daß
in  §  4  von  der  Pension  für  die  Kinder  der  niederen
Staatsdiener  die  Rede  sei.  So  offenbar  willkürlich  und
unmöglich  diese  einschränkende  Interpretation  des  §  4
ist  —  da  ja  in  demselben  auch  die  Größe  der  Pension
bestimmt  und  diese  Bestimmung  doch  für  alle  Kinder
getroffen  ist  —,  so  wollen  wir  uns  doch  einen  Angenblick
  auf  den  gleichen  Standpunkt  stellen  und  annehmen,
der  §  4  habe  wirklich  nur  die  in  §  8  bezeichneten  Kinder
im  Auge.

Erhalten  diese  Kinder  die  Pension  nur  in  ihrer
Eigenschaft  als  Waisen,  so  können  sie  dieselbe  auch  nur
solange  behalten,  als  sie  Waisen  sind.  Die  Dauer  der
Waiseneigenschaft  eines  Kindes  bemißt  sich  nach  dessen
individuellen  Verhältnissen  und  ist  nicht  durch  eine  allgemein
  festgesetzte  Altersstufe  begrenzt.  Der  Eintritt
der  Volljährigkeit  oder  die  Vollendung  des  20.  Lebensjahres
  bewirkt  noch  nicht,  daß  das  Kind  aus  dem  Waisenstande
  tritt.  Andererseits  kann  der  Waisenstand  schon
vor  den  angegebenen  Zeitpunkten  endigen.  Ein  Kind  ist
solange  eine  Waise,  als  es,  wenn  die  Eltern  leben