278  Begyriff  der  Versorgung  im  Sinne  der  Dienstespragmatlk.

Richtigkeit  zu  erbringen.  Für  diesen  Nachweis  stehen
uns  nicht  die  unmittelbaren  Vorverhandlungen  zur
Dienstespragmatik  zu  Gebote,  da  dieselben  zu  Verlust
  gegangen  und  trotz  aller  Nachforschungen  bisher
nicht  wieder  aufgefunden  worden  sind.  Wohl  aber  sind
für  unseren  Zweck  zwei  der  Dienstespragmatik  vorausgegangene
  Pensionsregulative  von  maßgebender  Bedentung.


Bevor  jedoch  auf  dieselben  eingegangen  wird,  soll
der  Sprachgebrauch  der  Zeit  der  Pragmatik  in  Betreff
des  Ausdruckes  „Versorgung“  an  ein  Paar  Beispielen
aufgezeigt  werden,  und  zwar  an  solchen,  bei  denen  es
sich  um  die  Versorgung  der  Kinder  handelt.

VII.

Die  Allerhöchste  Verordnung  vom  16.  August  1817,
die  den  Bediensteten  bei  Versetzungen  zu  bewilligenden
Umzugsgebühren  betr.,  stuft  in  §  X  Ziffer  2  und  3  die
Höhe  der  Umzugsgebühren  der  Bediensteten  (Beamten
und  Funktionäre)  nach  der  Anzahl  ihrer  unversorgten
Kinder  ab.  Da  Umzugsgebühren  prinzipiell  nur  Ersatz
von  Auslagen  sind  (5  II  der  VO.),  so  ist  klar,  daß  die
Anzahl  der  unversorgten  Kinder,  welche  für  die  Größe
dieses  Ersatzes  mitbestimmend  ist,  auch  auf  die  Höhe  der
Auslagen  von  Einfluß  sein  muß.  Sie  ist  es  deshalb,
weil  unversorgte  Kinder  als  Familienglieder  noch  im
elterlichen  Hause  sich  befinden  oder  doch  wenigstens  als
solche  in  dasselbe  immer  wieder  zurückkehren,  so  daß  der
Umfang  der  nothwendigen  häuslichen  Einrichtung,  deren
Ueberführung  von  einem  Orte  zum  anderen  die  Umzugskosten
  wesentlich  verursacht,  in  der  That  von  der  Anzahl
der  unversorgten  Kinder  abhängig  ist.  Versorgte  Kinder
dagegen,  welche  keine  Familienangehörigen  mehr  sind,
sollen  nach  der  Verordnung  bei  der  Bemessung  der  Umzugskosten
  nicht  in  Betracht  kommen,  weil  dieselben  weder
selbst  den  Umzug  mit  den  Eltern  mitmachen  noch  auf
die  Größe  des  elterlichen  Haushaltes  einen  Einfluß  üben.