342  Begriff  der  Versorgung  im  Sinne  der  Dienstespragmatlk.

„Hier  entsteht  also  die  erste  Frage:

Welche  Diener  hinterlassen  ihren  Wittwen  und

Waisen  einen  gegründeten  Anspruch  auf  Pension?"“

Nach  Beantwortung  dieser  Frage  erhebt  der  Verfasser

  die  zweite  Frage:  —  «

„Welcher  Maßstab  bietet  sich  für.  die.  Pensionsregulirung
  dar?“

„Man  darf-,  sagt  hier  der  Verfasser.  annehmen,
daß  die  Besoldungen  der  Staatsdiener  in  ihren  oberen,
mittleren  und  unteren  Graden,  wenn  sie  zur  Aufhebung
aller  Pensionirungs-Verbindlichkeit  hinreichen  sollen  —
wenigstens  um  den  sechsten  —  dritten  und  vierten  Theil
des  gegenwärtigen  Betrages  zu  geringe  stehen.  Hienach
wird  das  Verhältniß  in  den  Pensionsansätzen  durch
eine  solche  Abstufung  erreicht  werden,  welche  im  Durchschnitt
  den  fünften  Gehaltstheil  als  Pensionssumme
für  die  Wittwe  herauswirft.  Damit  aber  diese  Pensionssumme
  durch  einen  ungleichen  Kinderstand  nicht  zu
einer  ungleichen  Verleihung  werde,  so  ist  es  zweckmäßig,
für  ein  jedes  Kind  einen  besonderen  Beitrag  auszuwerfen,
welchem  nach  den  steigenden  Dienerklassen  auch  ein
angemessenes  Steigen  zu  bestimmen,  und  bei  der  doppelten
  Waise  gleichfalls  eine  Verdoppelung  zu  geben  sein
wird.“  —  —  —

„Endlich  entsteht  die  dritte  Frage:  «

Welche  Zeitdauer  ist  den  Pensionen  anziweisen?

Da  der  Staatsdiener  die  Versagung  des  gebührenden
vollen  Gehaltes  lebenslänglich  erdulden  mußte,  so  ist  es
billig,  daß  die  Wittwe  den  vergeltenden  Ersatz  in  der
Pension  auch  lebenslänglich  genieße.

Da  aber  die  Kinder  selbst  von  ihren  Elterm
nur  die  Kosten  einer  zum  Selbstunterhalte
vollendeten  Erziehung  fordern  können,  so  mag.
auch  der  Beitrag  des  Staates  zu  dieser  Erziehung
  —  —  nicht  über  den  hiefür  hinreichenden  mit  dem
Ende  des  20.  Jahres  als  geschlossen  zu  nehmenden