316  Begriff  der  Bersorgung  im  Sinne  der  Dlenstespragmattk.

zahlt  und  bestehen  im  Allgemeinen  solange,  als  sich  das
pensionirte  Individuum  mit  einem  legalen  Betragen  in
Unseren  Staaten  aufhalten  und  den  der  Pensions-Verleihung
  zum  Grunde  liegenden  Stand
nicht  verrücken  wird.

In  Beziehung  auf  die  Wittwen  und  Waisen  der
Quieszenten  wird  verordnet,  daß  in  jedem  einzelnen
Falle  von  der  obersten  Verwaltungsstelle  der  Provinz
Bericht  erstattet  und  hiebei  auf  die  Dienstjahre  des
Qnieszenten,  die  Ursache  der  Quieszenz  —  —,  wie  auch
auf  die  Vermögensumstände  besselben  Rücksicht
genommen  werden  solle.  —  —

3)  Wir  haben  nach  genehmigten  Pensions-Regulativ
die  bisherige,  mit  vielfachen  Auswüchsen  versehene  Pensionsliste
  in  die  verschiedenen  Klassen  systematisch  abtheilen,
  derselben  Qualifikation  zu  einem  Pensionsbezuge
nach  den  aufgestellten  Grundsätzen  würdigen,
und  die  Pensionen  der  hiezu  qualifizirten  Klassen  sogleich
nach  dem  neuen  Regulative  rektifiziren  lassen.

Aus  diesem  Geschäfte  sind  nun  die  in  den  Anlagen
enthaltenen  8  Pensionstabellen  hervorgegangen,  welche
nun  mit  den  einzelnen  Entschließungen  begleitet  werden.“

Es  folgen  nun  diese  einzelnen  Entschließungen  unter
lit.  —g  dieser  Ziffer  3  der  churfürstlichen  Entschließung.

Unter  lit.  e  heißt  es:

„Die  Anlage  7  enthält  die  Pensionen  solcher  Individuen,
  welchen  bei  ihrer  Verehelichung  eine  bezogene
Pension  ferner  belassen  worden  ist.

Da  nun  Pensionen  aus  ihrem  Begriffe  nur  für
Wittwen  und  Waisen,  nicht  aber  für  Verehelichte  und
Versorgte  bestimmt  sind,  so  sind  diese  irregulären  Bezügge
sämmtlich  dem  Einzuge  unterworfen.“

(Fortsetzung  solgt.)

–.