Samstag  den  11.  Oktober  1890.  55.  Jahrgang.  W  21.
Dr.  J.  K.  Heuffert'-Blätter

  für  Rechtganwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  der  vearist  der  Verlersuns  im  Siuni  der  D#enstetpregmare.  vom
Januar  1805  (Forlsehung).  Iihellungen  aus  der  Rechtinsr
  des  Kgl.  Bayer.  Uee  eendel  München  in  Strassachen:

  Relchs-  G#eberbesienuns.

Der  Begriff  der  Versorgung  im  Sinne  der  Dienstespragmatik
  vom  1.  Januar  1805.
(Forlsehung.)

Die  hier  erwähnte  Anlage  7  enthält  die  Familien-Namen
  von  31  Wittwen  und  Waisen.  Bei  27  der  aufgeführten
  Personen  ist  der  neue  Name,  welchen  sie  durch
ihre  Verehelichung  bezw.  Wiederverehelichung  erhalten
haben,  neben  ihrem  früheren  Namen  angegeben,  bei  den
übrigen  4  fehlt  die  Angabe  eines  solchen  neuen  Namens.
Es  mag  dahingestellt  bleiben,  ob  dies  seinen  Grund  darin
hat,  daß  die  letzteren  4  Personen  verehelichte  Söhne
waren.  Jedenfalls  würden  unter  die  vom  Churfürsten
verfügte  Maßregel  des  Pensionseinzuges  auch  verehelichte
Söhne  gefallen  sein,  da  auch  auf  sie  der  Grundsatz,  mit
welchem  die  Maßregel  begründet  wurde,  Anwendung
hätte  finden  müssen.

Die  Ziffern  4  und  5  der  churfürstlichen  Entschließung,
mit  welchen  deren  Bestimmungen  abschließen,  treffen  über
die  zeitlichen  Grenzen  der  Wirksamkeit  des  neuen  Regulatives
  Verfügung  und  sind  für  unsere  Untersuchung  ohne
Belang.

Der  Vollständigkeit  halber  und  zur  Erläuterung  des
Inhaltes  des  oben  erwähnten  Vortrages  vom  4.  Juni
1803,  welcher  die  Motive  zum  provisorischen  Regulative

Neue  Folge.  Band  XXXV.