Begriff  der  Versorgung  im  Sinne  der  Dlenstespragmatik.  327

und  Bedeutung  klar  zu  werden,  welche  dieser  für  unsere
Untersuchung  hervorragend  wichtige  Satz  im  rheinpfälzischen
  Regulative  einnimmt.  Der  Sat  steht  unter  Ziffer  3
des  Regulatives,  in  welcher  die  Verfügungen  enthalten
sind,  welche  nach  Maßgabe  der  in  Ziffer  1  und
vornehmlich  in  Ziffer  2  aufgestellten  Grundsätze
  in  Bezug  auf  die  Rektifikation  des  vorhandenen
Pensionsstatus  getroffen  werden.  Er  ist  also  gelegentlich
der  Anwendung  des  eigentlichen  legislativen  Theiles
des  Regulatives  auf  die  einzelnen  der  Revision  unterworfenen
  Pensionen  ausgesprochen.  Insbesondere  ist  mit
ihm  der  verfügte  Einzug  der  Pensionen  solcher  Wittwen
und  Waisen  begründet,  die  sich  verehelicht  hatten.  Hätten
sich  nicht  zufällig  solche  irreguläre  Bezüge  in  dem
Pensionsstatus  vorgefunden,  so  hätte  der  Gesetzgeber  gar
keine  Veranlassung  gehabt,  diesen  Satz  auszusprechen.
Er  hätte  ihn  als  einen  selbstverständlichen  verschwiegen.
Denn  als  ein  solches  selbstverständliche  Axiom  kündigt
er  sich  schon  durch  seine  Fassung  an.  „Die  Pensionen
sind  aus  ihrem  Begriffe  nur  für  Wittwen  und
Waisen,  nicht  für  Verehelichte  und  Versorgte  bestimmt.“

Wir  verdanken  aber  dem  Zufalle,  daß  der  Gesetzgeber
durch  die  im  Pensionsstatus  vorgefundene  Irregularität
einzelner  Bezüge  veranlaßt  wurde,  jenes  für  ihn  selbstverständliche
  Axiom  auszusprechen,  zugleich  die  maßgebende
  authentische  Interpretation,  welche  dieser  Gesetzgeber
  seinem  Versorgungsbegriffe  gegeben  hat.

Denn  es  ist  klar,  daß  jenes  Axiom  im  Sinne  des
Gesetzgebers  allgemeine  Gültigkeit  in  Anspruch  nimmt.
Auch  die  Bestimmung,  wonach  die  bevorzugten  Staatsdienerkinder
  die  Pension  bis  zur  Versorgung  beziehen,
kann  keine  Ausnahme  von  demselben  bilden,  und  zwar
schon  deshalb  nicht,  weil  auch  diese  Kinder,  wenn  sie
versorgt  sind,  unzweifelhaft  keine  Pension  mehr  zu  beziehen
  haben.  In  jenem  Axiom  nun  sind  die  versorgten
Kinder  den  Waisen  entgegengesetzt.  Hieraus  ergibt  sich,
daß  innerhalb  des  Bereiches  derjenigen  Kinder,  welche