Begriff  der  Versorgung  im  Sinne  der  Dienstespragmatlk.  339

liegt  auf  der  Hand.  Und  es  ist  weiter  ersichtlich,  daß
auch  dieses  Urtheil  nicht  bewiesen  hat,  was  zu  beweisen
war.  Es  kam  auf  die  Beantwortung  der  Frage  an,
was  das  rheinpfälzische  Regulativ  unter  Versorgung
versteht,  ferner  ob  und  welche  Gründe  vorhanden  sind
anzunehmen,  daß  die  Pragmatik  etwas  anderes,  als  das
rheinpfälzische  Regulativ  darunter  versteht.

XI.

Das  Kind  ist  unversorgt,  solange  es  in  Verhältnissen
  sich  befindet,  bei  denen  es  zu  Lebzeiten  der  Eltern
innerhalb  der  Familie  Gegenstand  der  elterlichen  Fürsorge
  sein  würde.  Der  Sohn  hat  die  Bestimmung,
aus  der  Familie  (dem  elterlichen  Hause)  herauszutreten
und  eine  selbständige  Lebensstellung  einzunehmen.
Dies  geschieht,  wenn  er  nach  Vollendung  seiner  Erziehung
und  Ausbildung  sich  eine  Stellung  begründet,  in  welcher
er  in  der  Lage  ist,  hinfort  für  sich  selbst  zu  sorgen.
Die  Begründung  einer  selbständigen  Lebensstellung  ist
bei  dem  Sohne  der  regelmäßige  Fall  der  Versorgung.
In  den  meisten  Fällen  wird  der  Sohn  diese  selbständige
Lebensstellung  auf  irgend  eine  berufliche  Thätig  keit
begründen.  Jeder  Beruf,  in  welchem  der  Mann  nach
der  Auffassung  des  gewöhnlichen  Lebens  bei  regelmäßigem
  Gange  der  Dinge  voraussichtlich  dauernd
für  sich  zu  sorgen  in  der  Lage  ist,  ist  hinreichend,  die
Versorgung  bei  dem  Sohne  zu  begründen.  Die  Möglichkeit
  des  Eintrittes  von  Zwischenereignissen,  welche
den  Sohn  der  Verarmung  preisgeben,  kommt  nicht  in
Betracht.  Denn  es  ist  nicht  die  Regel,  daß  derjenige,
welcher  einen  freien  bürgerlichen  Erwerb  erwählt,  durch
Unglück  oder  andere  Zwischenfälle  seinen  Nahrungsstand
verliert.  Auch  ungünstigen  Ereignissen  gegenüber,  welche
diesen  bedrohen,  wird  der  selbständig  gewordene  Mann
in  der  Regel  sich  zu  behaupten  wissen.  Die  Versorgung
ist  eben  nicht  ein  Zustand,  in  welchem  der  Sohn  sich  für

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