Samstag  den  6.  Dezember  1890.  55.  —  3  25.

Dr.  J.  n.  Seufferts

Blätter  für  Mu

zunächst  in  Bahern.

Inhalt:  Ueber  dle  Aenenen  der  r  701  und  “B  der  Clollprazeterdnung
--  auf  die  e  der  88  064,  605  unb  000  9.  Miithellungen
an  der  rechung  66  Gan  Vayer.  —  Lesbesgerth  in
E  Hypothekengesey;  Gerlcheskostengesetz.  —  Llte

neber  die  4  nurruan  rd  88  701  und  540  der
Civilprozeßordnung  auf  die  Fälle  der  88  664,
665  und  669  a.  a.  O.

Auf  Seite-  64  dieses  Baudes  ist  ein  Beschluß  des
obersten  Landesgerichts  auszugsweise  mitgetheilt,  welcher
im  Einklange  mit  der  herrschenden  Ansicht  über  die  Tragweite
  der  §§  701  und  540  Abs.  4  CPO.  zu  dem  Ergebnisse
  gelangt,  daß  durch  die  Unterlassung  rechtzeitiger
Anfechtung  der  Weigerung  des  Gerichtsschreibers,  eine
zweite  vollstreckbare  Urtheilsausfertigung  zu  ertheilen
(6  669  CPO.),  diese  Weigerung  rechtskräftig  wird  und
der  Gläubiger  sich  durch  Erneuerung  seines  Gesuches
nicht  mehr  in  die  verwirkte  Möglichkeit  zurückversetzen
kann,  eine  Remedur  der  Entscheidung  des  Gerichtsschreibers
beim  Prozeßgerichte  und  eventuell  beim  Beschwerdegerichte
zu  erwirken.

Offenbar  wollte  aber  in  diesem  Beschlusse  dem
Gläubiger  die  Befugniß  nicht  abgesprochen  werden,  an
Stelle  eines  abgewiesenen,  mangelhaften  Gesuches  ein
ergänztes  bezw.  verbessertes  zu  stellen,  dessen  ent-Neue

  Folge.  Band  XXXV.