Entscheldungen  des  OLG.  München.  407

recht  eingreife,  trotz  der  Berufung  des  k.  Staatsministeriums
  des  Innern  darauf,  daß  der  civilrechtliche  Schutz
zu  langsam  eintrete,  abgelehnt,  und  erst  später  in  der
Fassung  des  Art.  138  des  PSt  GB.  vom  10.  November
1861,  die  ihre  Entstehung  dem  Antrage  des  Referenten
des  Gesetzg  sses  der  Kammer  der  Reichsräthe
  und  dem  Beschlusse  dieses  Ausschusses  verdankt,
angenommen,  während  die  Streichung  des  Art.  123,  da
er  sehr  tiefe  Eingriffe  in  das  Civilrecht  enthalte,  aufrecht
  erhalten  blieb.

(Verhandl.  der  Kammer  der  Abg.  1859/61,  Beil.
Bd.  II  S.74,  109,  229,  Bd.  III  S.  146/7,  Beil.  Bd.  1II
S.  399.  Verhandl.  des  Gesetzgebgs.  Aussch.  der  Kammer
der  R.-R.  1859/61  Beil.  Bd.  S.  343/4  Prot.  Bd.  J
S.  503.)

Aus  der  Entstehungsgeschichte  des  Art.  81  des
PStGB.  und  bezw.  138  des  alten  PStGB.  ergibt  sich
somit,  daß  die  Entscheidung  der  Frage,  ob  eine  der  dortselbst
  bezeichneten  hilflosen  Personen  als  eine  dem  der
Uebertretung  desselben  Angeklagten  angehörige  oder  anvertraute
  Person  zu  erachten  sei,  auf  dem  Gebiete  des
einschlägigen  Civilrechts,  nicht  aber  auf  dem  des
öffentlichen  Rechts,  sonach  hier  nicht  nach  dem  Gesetze
über  öffentliche  Armen=  und  Krankenpflege  vom  29.  April
1869  zu  erfolgen  habe,  auch  der  Angeklagte  für  seine
Handlungsweise  dis  ziplinär  verantwortlich  sein
mag,  nicht  aber  zur  strafrechtlichen  Verantwortung  gezogen
  werden  kann,  so  daß  Art.  81  des  PStGB.  von
den  Instanzen  rechtsirrthümlich  zur  Anwendung  gebracht
worden  ist.  Urtheil  vom  25.  Seplember  1890.

Art.  32  PStGB.  Ein  Konsumverein,  der
zur  geselligen  Unterhaltung  seiner  Mitglieder
ein  eigenes  Lokal  besitzt  und  darin  eine  auf  die
Theilnahme  seiner  Mitglieder  und  deren  An-