24  Literatur.

worden:  1408  Seiten!  Den  neuen  dritten  Baud  hat  der  Verfasser  absichtlich  kürzer
gehalten,  wie  er  im  Vorworte  selbst  auseinandersetzt.  In  mehrfacher  Hinsicht  kann
dies  für  das  Buch  nur  vortheilhaft  sein.

2)  Verlag  von  C.  H.  Beck  (Oskar  Beck)  in  München.

In  zwei  Lieferungen  liegt  jetzt  vor  der  lange  schon  erwartete  große

Kommentar  zum  Bürgerlichen  Gesethbuche  nebst  Einführungsgesetz,
bearbeitet  von  Prof.  Dr.  Hoelder  in  Leipzig  (Einleitung  und  allgemeiner
Theil),  Prof.  Dr.  Schollmeyer  in  Würzburg  (Recht  der  Schuldverhältnisse),
Prof.  Dr.  Fischer  in  Breslau  und  Prof.  Dr.  Heymann  in  Berlin  (Sachenrecht),
  Prof.  Dr.  Schmidt  in  Gießen  und  Landrichter  Dr.  Habicht  in
Kassel  (Familienrecht),  dann  Prof.  Dr.  Schulze  in  Jena  (Erbrecht),

mit  Rücksicht  auf  die  Mehrheit  der  Herren  Mitarbeiter  bereits  bekannt  unter  der
Kollektivbezeichnung  „Professorenkommentar“.  Prof.  Dr.  Hoelder  hat  seinen  vorbezeichneten
  Antheil  bereits  fertig  gestellt  in  einem  starken  Bande  mit  180  Seiten.  Von
Prof.  Dr.  Schollmeyer  liegt  vor  die  Bearbeitung  des  größeren  Theils  der  allgemeinen
  Vorschriften  über  Schuldverhältnisse.

Unbestreitbar  entwickelt  sich  hier  ein  Werk  von  hoher  wissenschaftlicher  Bedeutung.
Die  schon  vorliegenden  Theile  der  Gesammtarbeit  sind  namentlich  in  theoretischer  Hinsicht
  hochbedentsam.  Die  Erörterungen  bewegen  sich  auf  sehr  breiter  Grundlage.
Gleichwohl  wird  das  Werk  auch  von  dem  Praktiker  beachtet  werden  mussen,  da  auch
die  zur  Rechtsanwendung  berufenen  Juristen  sich  allgemeiner  oder  gelegentlicher
tieferer  Studien  auf  die  Dauer  doch  nicht  als  enthoben  werden  erachten  dürfen.  In
der  Darstellung  möchten  wir  der  Schollmeyer'schen  den  Vorzug  geben.  Die  typographische
  Ansstattung  ist  vornehm.  Im  Uebrigen  müssen  wir  uns  zunächst  vorbehalten,
auf  das  Werk  näher  zurückzukommen.

3)  Verlag  von  J.  Schweiter  (Arthur  Sellier)  in  München.

Der  bereits  hinlänglich  bekannte

Kommentar  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuche  und  Einführungsgeseh,  in
Gemeinschaft  mit  Dr.  Löwenfeld,  Ph.  Mayring,  C.  Kober,  Dr.  Th.
Engelmann,  Dr.  Herzfelder  und  J.  Wagner  herausgegeben  von
Dr.  J.  v.  Standinger

ist  nun  bis  zur  Lieferung  11  vorgeschritten.  Die  letzten  Lieferungen  brachten  Erläuterungen
zum  Einführungsgesetz  von  Oberlandesgerichtsrath  Wagner,  zum  Recht  der  Schuldverhältnisse
  von  Oberlandesgerichtsrath  Mayring  und  zum  Erbrecht  von  Rechtsanwalt
Dr.  Herzfelder.

4)  Verlag  der  Helwing  schen  Verlagsbuchhandlung  in  Hannover.

F.  Böhm,  Rechtsanwalt  und  Notar  in  Sagan,  Das  Erbrecht  des  BGB.
Systematisch  dargestellt  und  durch  Formulare  erläutert.  Zweite,  völlig
neubearbeitete  Auflage.  X  u.  568  S.  Geh.  12  Mk.,  geb.  14  Mk.

Wie  der  Verfasser  im  Vorwort  zur  2.  Auflage  hervorhebt,  ist  dieselbe  gegenüber
der  1.  Auflage  eine  ganz  neue  Arbeit,  auch  doppelt  so  umfangreich.  Die  systematische
Arbeit  ist  eine  andere,  der  die  Formulare  enthaltende  Anhang  ist  vermehrt  worden.
Den  von  ihm  verfolgten  Zweck,  „die  praktische  Handhabung  des  neuen  Rechts  zu  erleichtern“,
  dürste  das  Buch  gewiß  zu  erfüllen  geeignet  sein  durch  seinen  reichen  Inhalt,
die  Art  seiner  Dorstellung  und  die  oostematische  Verarbeitung  des  Stosfs.  H.

xFur  die  Medaltion  verantwortlich:  Dr.  Julius  v.  Staudinger  in  Monchen.
Verlag  von  Palm  &amp;  Enke  (Carl  Enke)  in  Erlangen.
Druck  von  U.  E.  Sebald,  Buchdruckerei,  Nürnberg.