34  Die  beschränkte  Haftung  der  Erben  2c.

gestellt,  so  steht  dann  fest,  daß  die  Voraussetzungen  des  §  1990  BGB.
vorliegen.  Es  wird  freilich,  wenn  Sie  von  einem  Gläubiger  verklagt  sind
und  es  zur  Zwangsvollstreckung  kommt,  dieser  wohl  nicht  bestreiten,  daß
305  Mk.  nicht  zur  Deckung  der  Kosten  reichen.  Aber  es  kann  immer
darüber  zum  Prozesse  kommen  können.  Wollen  Sie  den  Unannehmlichkeiten
  aus  dem  Wege  gehen,  so  reichen  Sie  nach  §  1993  ein  Verzeichniß
des  Nachlasses  mit  Angabe  der  Werthe  (§  2001)  ein,  welches  unter  Zuziehung
  einer  zuständigen  Behörde  oder  eines  zuständigen  Beamten  oder
Notars  (8  2002)  aufgenommen  ist.  Denn  daun  wird  vermuthet,  daß  zur
Zeit  des  Erbfalls  andere  Gegenstände  nicht  vorhanden  gewesen  sind  (82009).
Wenn  also  z.  B.  Herr  Müller  Ihr  Fahrrad  und  Ihr  Pianino  pfänden
läßt,  so  erheben  Sie  Klage  auf  Freigabe,  indem  Sie  behaupten,  daß  die
vorhandenen  Nachlaßgegenstände  nach  Abzug  der  Auslagen  die  Kosten
nicht  decken.  Den  Beweis  führen  Sie  dann  durch  Vorlegung  des  Inventars.
  Allerdings  wird  der  Werth  der  Sachen,  wenn  der  Gläubiger
so  viel  mehr  an  Werth  behauptet,  daß  wenn  dies  wahr  ist,  genügende
Masse  vorhanden  wäre,  dadurch  nicht  bewiesen.  Darüber  kann  nöthigenfalls
  Sachverständigenbeweis  nöthig  werden.  Führen  Sie  den  Beweis,
daß  die  Masse  nicht  ausreicht,  so  siegen  Sie  mit  Ihrer  Klage  auf  Freigabe
  Ihres  Fahrrads  und  Ihres  Pianinos  ob.  Sie  sind  dann  allerdings
verflichtet,  die  Nachlaßsachen  dem  Herrn  Müller  zum  Zwecke  seiner  Befriedigung
  herauszugeben.

Scholz:  Es  befinden  sich  im  Nachlasse  eine  Anzahl  Photographien
Verwandter,  die  nur  für  mich  Interesse  haben,  auch  sind  Puchtas  Pandekten
dabei,  die  nur  für  mich  Werth  haben,  weil  mein  Großvater  sie  auf  der
Universität  benutzt  und  allerlei  Bemerkungen  hineingeschrieben  hat.

Rechtsanwalt:  Müller  muß  sich  im  Wege  der  Zwangevollstreckung
daraus  befriedigen;  wenn  der  Gerichtsvollzieher  Anktion  abhält,  können
Sie  auf  die  Bilder  und  den  Puchta  bieten.

Scholz:  Aber  was  wird  denn  mit  den  von  mir  ausgelegten  370  Mk.?

Rechtsanwalt:  Die  ziehen  Sie  von  dem  Erlöse  der  Nachlaßsachen
vorab.

Scholz:  Kann  ich  nicht  noch  freiwillig  an  einen  Glänbiger  zahlen?

Rechtsanwalt:  Ja,  doch  müssen  Sie  dabei  vorsichtig  sein.  Es  wäre
doch  denkbar,  daß  noch  ein  erhebliches  Nachlaßaftivum  zu  Tage  träte  und
nun  noch  genügende  Masse  vorhanden  wäre,  um  Konkurs  zu  eröffnen,
und  dann  würden  Sie,  soweit  nicht  die  Voraussetzungen  des  §  1979  vorliegen,
  Ihre  Forderung  im  Konkurse  anmelden  müssen  und  nur  theilweise
Befriedigung  erlangen.

Scholz:  Wenn  die  Gläubiger  aber  nun  sämmtlich  klagen?