40  Literatur.

IV.  Titeratur.

1)  J.  J.  Heine's  Verlag  in  Berlin.
al  Grundbuchrecht.  Kommentar  zu  den  grundbuchrechtlichen  Normen  des
Bürgerlichen  Gesetzbuchs  und  zur  Grundbuchorduunng.  Von  Dr.  Eugen
Fuchs,  Rechtsanwalt  am  Kammergericht  in  Berlin.  1.  Heft.  80  S.  Gehestet
  1  Mk.  80  Pfg.

Das  Buch  soll  „in  gleicher  Weise  dem  Studium  wie  der  Praxis  dienen.“  Die
noch  wenig  umfassende  erste  Lieserung  beginnt  nach  einer  entwicklungsgeschichtlichen
Einleitung  mit  den  allgemeinen  sachenrechtlichen  Begriffen  und  Verhältnissen,  behandelt
daun  näher  die  Rechte  an  Sachen  und  die  Belastungen,  sowie  die  sachenrechtlichen  Rechtsgeschäfte,
  insbesondere  den  dinglichen  Vertrag  und  erörtert  namentlich  die  Prinzipien
des  Grundbuchrechts.  Ein  abschließendes  Urtheil  läßt  sich  natürlich  noch  nicht  gewinnen.
  Doch  macht  schon  das  vorliegende  erste  Hest  einen  recht  günstigen  Eindruck.
Ausstattung  hübsch.

b)  Von  der  Doppelauflage  sechs  und  sieben  des  Kommentars  zum
Handelsgesetzbuch,  jetzt  in  nener  Gestaltung,  von  Rechtsanwalt
Dr.  Hermanu  Staub  in  Berlin,
liegen  uns  bereils  fünf  Hefte  vor,  welche  bis  zum  §  261  reichen.  Voraussichtlich  ist
also  die  neue  Auflage  schon  bald  vollendet.  Wenig  juristische  Werke  haben  einen  solchen
ganz  hervorragenden  Erfolg  gehabt,  wie  dieses.  Dessen  bekannte  Vorzüge,  welche
namentlich  dem  Praktiker  zu  solcher  Werthschätzung  Anlaß  geben,  rechtfertigen  aber
auch  jenen  Erfolg,  der  auch  der  neuen  Auflage  sicherlich  in  gleichem  Maße  zu  Theil
werden  wird.

2)  Verlag  von  J.  Schweiter  (Arthur  Sellier)  in  München.
Die  von  uns  schon  im  vorigen  Baude  angczeigte,  in  4  Lieferungen  erschienene
Oktavansgabe  des  Bürgerl.  Gesetzbuchs  von  Staatsanwali  G.  Meikel
liegt  unn  fertig  vor.  Preis  in  Leinwand  geb.  nur  3  Mk.  60  Pfg.

3)  Verlag  von  Fritz  Schauenburg  in  Lahr.
Von  der  das  neugestaltete  Geisetz  behaudelnden  dritten  neubearbeiteten
Auflage  des  Kommentars  zur  Civilprozeßordnung  jür  das  Deutsche
Reich  nebst  Einführungsgesetz  van  Reichsgerichtsrath  Ior.  Inlius  Petersen
und  Landrichter  Dr.  Erust  Anger,
liegt  uns  bereits  der  ganze  erste  Band  und  vom  zweiten  Bande  das  erste  Heft  vor.
Dies  reicht  schon  bis  8  555.  Der  Rest  soll  in  nächster  Zeit  erscheinen.  Schon
diese  Thatsache  empfiehlt  das  Werk  zur  Anschaffung,  ungleich  mehr  noch  aber  dessen
gediegener,  ebenso  auf  wissenschaftlicher  Grundlage,  wie  auf  reichen  praktischen  Erfahrungen
  sich  aufbanender,  werthvoller  Jnhalt.  Stdgr.

Für  die  Redaktion  verantwortlich:  Dr.  Julius  v.  Staudinger  in  München.
Verlag  von  Palm  &amp;  Enke  (Carl  Enke)  in  Erlangen.
Druck  von  U.  E.  Sebald,  Buchdruckerei.  Nürnberg.