100  Literatur.

IV.  Titeratur.

I.  Verlag  von  C.  H.  Beck  (Oskar  Bech,  München.

1)  Civilprozeßordnung  nebst  dem  Einführungsgesetze  in  neuer  Fassung.
Handausgabe  mit  Erläuterungen  von  Hugo  Freudenthal,  Landgerichtsgerichtrath
  in  Metz.  8°.  XII  und  801  S.  5  Mk.

Siellt  sich  formell,  nach  der  ganzen  Anlage  und  Ausstattung,  als  ein  vollständiges
Seitenstück  zu  der  Fischer-Henle'schen  Handausgabe  des  BGB.  dar.  Hierin  allein  liegt
schon  eine  weithintragende  Empfehlung.  Uebrigens  sind  auch  die  erlänternden  Anmerkungen
iuhaltlich  sehr  reichhaltig.  Namentlich  ist  zugleich  auf  die  bisherige  Rechtsprechung  (auch
des  Bayr.  Obersten  Landesgerichts!)  vielfach  Bezug  genommen.  Die  älteren  und
neueren  Bestandtheile  der  Civilprozeßordnung  sind  in  praktischer  Weise  durch  den
Druck  unterschieden.

2)  Als  eine  bloße  Textausgabe  —  ohne  Anmerkungen,  aber  mit  Register  —  zum
Preise  von  1  Mk.  erschien  mit  dem  Titel:

Nebengeseye  zum  Bürgerlichen  Gesetzbuch,  enthaltend  die  Grundbuchordnung,
  das  Gesetz  über  die  Zwangsversteigerung  und  Zwangsverwaltung,
das  Gesetz  über  die  Angelegenheiten  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit.

II.  Verlag  von  J.  Schweiger  (Arthur  Sellier),  Münuchen.

1)  Die  schon  früher  besprochene  ursprüngliche  Oktavansgabe  des  Bürgerlichen
Gesetzbuchs  mit  Anweisungen  von  G.  Meikel  ist  nun  auch  in  Quartformat
  auf  Schreibpapier  mit  breiten  Räudern  erschienen.  Preis  6  Mk.
Ein  mit  sorgsamen  Randnotizen  versehenes  Exemplar  würde  namentlich  geeignet
  sein,  in  Sihnugssälen  und  Berathungszimmern  gute  Dienste  zu  leisten.

2)  Eine  interessante  Brochüre  mit  171  Oktavseiten  ist  betitelt:

Die  Bankdepotgeschäfte  in  geschichtlicher,  wirthschaftlicher  und  rechtlicher  Beziehung,
  dargestellt  von  Dr.  Franz  Schweyder,  Regierungsaccessist  im
k.  bayr.  Staatsministerium  des  Innern.

Scheidet  sich  in  zwei  Theile.  Der  erste,  weitans  lürzere  bringt  die  Darstellung
der  geschichtlichen  Eutwicklung  und  wirthschaftlichen  Beden  tung  des
Bankdepotwesens.  Der  zweite  Theil  enthält  das  Recht  der  Depotgeschäfte
und  zwar  dargestellt  nach  dem  früheren  Rechte,  nach  dem  sog.  Neichsdepotgesetze  und
nach  dem  Bürgerlichen  Gesetbuche  und  neuen  Handelsgesetzbuche.  Die  Bearbeitung  ist
sehr  eingehend  und  gründlich.

3)  Zwei  kleinere,  aber  praktische  und  elegante  Gesetzesansgaben  mit  kurzen  Anmerkungen
  liegen  vor  in  Gestalt  von

Fr.  Bouschab,  Vorstandsmitglied  der  Bayr.  Landwirthschaftsbank  in  München,
Hypothekenbankgesetz  vom  13.  Juli  1899:  Fr.  Bouschab,  2c.,  Reichsgese#
  über  die  gemeinsamen  Rechte  der  Besiher  von  Schuldverschreibungen
  vom  4.  Dezember  1899.  Stdgr.

Für  die  Redaktion  verantwortlich:  Dr.  Julius  v.  Standinger  in  München.
Verlag  von  Palm  &amp;  Enke  (Carl  Enke)  in  Erlangen.
Druck  von  U.  E.  Sebald,  Buchdruckerei,  Nürnberg.