136  Vermischte  Mittheilungen.  Literatur.

der  Auslobung  veröffentlicht  werden  müssen.  Es  wird  vielmehr  Thatfrage  bleiben,  inwieweit
  die  Eröffnung  nachträglicher  Bediugungen  entweder  einen  nach  8  661  Abs.  1
und  §  658  Abs.  2  BGB.  unstatthaften  Widerruf  der  Auslobung  selbst  enthält  oder
wenigstens  gegen  den  Grundsatz  des  Z  212  verstößt.  Im  gegenwärtigen  Falle  ist
gerade  dadurch,  daß  die  einzelnen  Preise  in  der  ersten  Einladung  weder  nach  Zahl  noch
Einzelhöhe  bestimmt  sind,  auf  solch  nachträglich  noch  bekannt  zu  gebende  Bedingungen
hinverwiesen.  Zudem  sind  solche  bei  derartigen  Rennen  allgemein  landesüblich.  Es
liegt  also  in  ihrer  Beibringung  erst  am  Renntage  weder  ein  Widerruf  der  Anslobung,
noch  ein  Verstoß  gegen  Tren  und  Glanben.  Da  die  Auslobung  übrigens  nicht  Vertrag
  ist,  so  wäre  eine  Gesammthastung  der  Beklagten  nur  bezüglich  der  Fahnen  und
Zuerkennung  der  errungenen  Plätze  selbst  als  untheilbaren  Leistungen  (§§8  427,  431
BE#B.),  nicht  auch  bezüglich  der  Geldpreise  als  theilbaren  Leistungen  (§  420)  gegeben
gewesen.

V.  Titeratur.

Von  Liejerungswerken  sind  Fortsetzungen  erschienen:
1)  Verlag  von  Palm  &amp;  Enke,  Erlangen.

a)  Dr.  M.  Scherer,  Rechtsamwalt,  Komm.  z.  BGB.,  4.  Band,  Familienrecht,
  536  S.  9  Mk.  60  Pig.

b)  Dasselbe:  Einführungsgeset,  209  S.  1  Mk.  80  Pfi.

2)  Verlag  von  J.  Schweiper  (Arthur  Sellier),  München.

a)  Karl  Buchert,  Nath  am  Verwaltungsgerichtshof,  Praktische  Sammlung
oft  angewandter  Verwaltungsgesetze,  Lieferung  2  bis  1.

b)  Dr.  H.  Becher,  Landgerichtsrath  in  München,  Die  Ausführungsgesetze
zum  Bürgerlichen  Gesetzbuche,  Lieferung  5  und  6.

e)  Dr.  Siegfried  Dispecker,  Führer  durch  das  Bürgerliche  Gesetzbuch
  und  dessen  Nebengesetze,  Lieferung  3.

3)  J.  J.  Heine's  Verlag,  Berlin.

a)  Dr.  Hermann  Staub,  Rechtsanwalt,  Kommentar  zum  (neuen)
Handelsgesetzbuch.  Sechste  und  siebeute  Lieferung  (Schluß  des  ersten
Vande3s).

b)  Dr.  Erust  Jäger,  Professor  in  Erlangen,  Konkursordnung,  Heft  3.

Nach  Abschluß  dieser  Werke  werden  wir  auf  dieselben  zurückkommen.  Vorerst
  verweisen  wir  auf  das  schon  früher  darüber  Bemerkte.  St.

Redaktionsadresse:  München,  Sendlingerstraße  18/1I  links.
Für  die  Redaktion  verantwortlich:  Dr.  Julius  v.  Standinger  in  München.
Verlag  von  Palm  &amp;  Enke  (Carl  Enke)  in  Erlangen.

Druck  von  U.  E.  Sebald,  Buchdruckerei,  Nürnberg.