152  Literatur.

IV.  Literatur.

1)  R.  v.  Decker's  Verlag,  Berlin.
Das  deutsche  Vormundschaftsrecht,  unter  Berücksichtigung  aller  einschlägigen
Reichsgesetze  und  der  landesrechtlichen  Bestimmungen  in  Preußen  und
Elsaß-Lothringen,  systematisch  dargestellt  von  Erich  Schröder,
Landgerichtsrath  in  Colmar  und  hinsichtlich  des  Preuß.  Landesrechts  von
Erust  Mugdan,  Amtsrichter  in  Bitterfeld.  80.  XVI  u.  690  S.  Geheftet
  11  Mk.,  gebunden  12  Mk.
Ein  sehr  eingehend  gearbeitetes,  empfehlenswerthes  Buch,  welches  seines  allgemeinen
  Werthes  wegen  auch  außerhalb  des  Bereichs  der  obengenannten,  ganz  besonders
berücksichtigten  Landesrechte  sicherlich  die  wohlverdiente  Beachtung  finden  wird.

2)  Verlag  von  Vaudenhöck  &amp;  Ruprecht,  Göttingen.

Institutionen  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs.  Von  Dr.  —R  Krückmann,
  Prof.  in  Greifswald.  80.  XXIV  u.  624  S.  11  Mk.

Von  diesem  geschätzten  Werke  liegt  hiemit  schon  die  zweite  neubearbeitete
und  vermehrte  Auflage  vor.  Wenn  das  rasche  Erscheinen  weiterer  Auflagen
immer  bis  zu  einem  gewissen  Grade  als  Beweis  des  Werthes  eines  Werkes  betrachtet
wird,  so  trifft  dies  ganz  besonders  bei  dem  vorliegenden  Buche  zu,  aus  dem  nicht  blos
die  akademische  Jugend  lernen  wird,  söndern  dessen  sich  auch  der  Aeltere  in  der  Theorie
oder  Praxis  gerne  und  mit  Vortheil  bedienen  wird.  Recht  interessant  sind  besonders
auch  die  in  der  Einleitung  eingeschalteten  Erorterungen  über  die  heutzutage  angezeigten
  Lehrmethoden.

3)  Verlag  von  Th.  Bläsing,  Erlangen  und  Leipzig.

Das  Bürgerliche  Gesethbuch  nebst  dem  Einführungsgesetze,  der  Grundbuchordnung
  u.  s.  w.  Von  Mar  Sternau.  1.  u.  2.  Lieferung  (sechs
Lieferungen  zu  je  1  Mk.).

Das  Buch  ist  hauptsächlich  bestimmt  für  „juristische  Personen,  insbesondere  für  die
politischen  und  Kirchengemeinden,  Stistungen  und  öffentlichen  Kassen“.  Für  diese
liefert  es  eine  gedrängte  Uebersicht  des  Inhalts  verschiedener  Theile  des  BG.  und
zahlreicher  Nebengeseze.  Unser  Urtheil  darüber  müssen  wir  bis  nach  Vollendung
vertagen.  »  -

PVcrlagvonJ.k-chloctperk!slrthur»clltcr)München

Kommentar  zum  Bahyerischen  Notarlatsgesetze  vom  9.  Juni  1899

von  Heinrich  Kaisenberg,  k.  Notar  in  München.  Lieferung  1.  Gesammtumfang
  vorläufig  auf  35  Druckbogen,  Preis  auf  ungeführ  10  Mik.
berechnet.

Der  Herr  Verfasser  ist  literarisch  bereits  vortheilhaft  bekannt  durch  seine  trefflichen
Erörterungen  zum  bayr.  Gesetze  über  das  sog.  Unschädlichkeitszengniß.  Hier  bietet  er
eine  weitere  gediegene  Arbeit,  welche  namentlich  im  Bereiche  der  Notariatspraxis,  aber
auch  noch  in  weiteren  Kreisen,  bochwillkommen,  ja  gerabezu  zentbehrlich  sein“  wird.

·-  Rednknonsadressc  München,  —  ½%  II  links.
Für  die  Redaktion  verantwortlich:  Dr.  Julius  v.  Standinger  in  Mũnchen.

Verlag  von  Palm  &amp;  Enke  (Carl  Enke)  in  Erlangen.
Druck  von  U.  E.  Sebald,  Buchdruckerei,  Nüruberg.