200  Literatur.

rufungsinstanz  gestellte  Antrag  ging  dahin,  die  Berufung  der  Beklagten
gegen  das  landgerichtliche  Urtheil,  das  die  Zwangsvollstreckung  in  die
Dreschmaschine  für  unzulässig  erklärt  hatte,  zurückzuweisen  und  auch  die
Zwangsvollstreckung  in  die  beiden  anderen  Gegenstände  für  unzulässig  zu
erklären.  Das  Eigenthum  der  Klägerin  an  den  gepfändeten  Gegenständen
bildete  den  Grund  der  Klage,  die  Annahme  des  Berufungsgerichts,  daß
die  Klägerin  zur  Geltendmachung  des  Anspruchs  aus  dem  Eigenthum  nicht
berechtigt  sei,  ist  der  Entscheidungsgrund,  auf  welchem  das  angefochtene
Urtheil  beruht,  aber  das  Berufungsgericht  war  nur  um  Entscheidung  über
die  Zulässigkeit  der  Zwangsvollstreckung  in  die  gepfändeten  Gegenstände
angegangen  und  hat  auch  nur  über  diese  entschieden.  Die  Frage  der  Zulässigkeit
  der  Zwangsvollstreckungen  fällt  zusammen  mit  der  Frage  der
Wirksamkeit  der  Pfändungen,  mit  der  Frage,  ob  durch  die  vorgenommenen
Pfändungen  Pfandrechte  der  Beklagten  an  den  gepfändeten  Gegenständen
entstanden  sind  (RGE.  Bd.  10  Nr.  121).  Nach  §  6  CPO.  wird  aber
der  Werth  des  Streitgegenstandes  durch  den  Betrag  der  Forderung  bestimmt,
  wenn  ein  Pfandrecht  Gegenstand  des  Streites  ist,  und  das  Gleiche
gilt  nach  §  508  CPO.  für  die  Berechnung  des  Werthes  des  Beschwerdegegenstandes,
  der  im  vorliegenden  Falle  sich  mit  dem  Streitgegenstande
deckt.  Beschluß  vom  9.  Dezember  1899;  Reg.-Nr.  1  132.

III.  LTiteratur.
1)  Verlag  von  J.  Schweiper  (Arthur  Sellier),  München.
Körperschaftliches  Verschulden.  Von  Dr.  jur.  Edmund  Rhomberg.
80.  119  S.  2  Mk.  40  Pfg.

Eine  beachtenswerthe  monographische  Studie,  welche  die  Literatur  über  „Juristische
Personen“  schäpbar  bereichert.

2)  Verlag  der  Helwing'schen  Verlagsbuchhandlung  in  Hannover.

Die  Bernfungsfrage  in  Strafsachen.  Von  Dr.  Menzen,  Amtsgerichtsrath
  in  Frankfurt  a.  Main.  80.  36  S.

Bezweifelt  die  Angemessenheit  einer  Wiedereinführung  der  Berufung  gegen  Urtheile
der  Strafkammern  und  bringt  neue  Vorschläge  hauptsächlich  für  die  Gestaltung  des
Rechtsmittels  der  Revision.

3)  Verlag  von  C.  H.  Beck  (Oskar  Beck),  München.

Strafrecht  und  Medizin.  Von  Dr.  Joseph  Heimberger,  Professor  in
Straßburg.  80.  65  S.

Behandelt  die  bekaunte  Frage  der  Besuguiß  des  Arztes  zu  operativen  Eingriffen

am  Korper  des  Kranken.

Redaktionsadresse:  25  Eendlingerstraße.  48/II  links.

Far  die  Redaktion  verautwortlich:  Dr.  Julius  v.  Standinger  in  München.
Verlag  von  Palm  &amp;  Enke  (Carl  Enke)  in  Erlangen.
Druck  von  U.  E.  Sebald,  Buchdruckerei,  Nürnberg.