Bayerisches  Gesinderecht.  207

sich  auch  nur  aus  schlüssigen  Thatsachen  erkennen  lassen  (88  611,  151
BGB.).  Nothwendig  ist  lediglich  die  Uebereinstimmung  in  Bezug  auf
Dienstleistung  und  Vergütung.  Ist  über  diese  wesentlichen  Punkte  Einverständniß
  vorhanden,  so  schadet  es  nicht,  wenn  über  einen  unwesentlichen
  Punkt  keine  vollständige  Einigung  erzielt  worden  ist,  sofern  nur
anzunehmen  ist,  daß  der  Vertrag  auch  ohne  Bestimmung  über  diesen  offen
gelassenen  Punkt  geschlossen  werden  wollte  (§§  155,  154  BGB.).  Bei  der
Auslegung  dieser  Einschränkung,  sowie  überhaupt  bei  der  Auslegung  eines
Gesindevertrages  ist  Richtschnur,  daß  Verträge  so  auszulegen  sind,  wie
Treu  und  Glauben  mit  Rücksicht  auf  die  Verkehrssitte  es  erfordern
(§  157  Be#.).

Ein  Gesindevertrag  kann  algeschlossen  werden  unter  Gegemwärtigen
und  unter  Abwesenden.  Es  sind  dabei  die  Vorschriften  der  88  145—151
BGB.  zu  beachten.  Der  einem  Anwesenden  gemachte  Vertragsantrag
muß  sofort  angenommen  werden.  Eine  verspätete  Annahme  gilt  als  selbständiger
  neuer  Antrag.  Der  einem  Abwesenden  gemachte  Antrag  kann
nur  bis  zu  dem  Zeitpunkte  zurückgenommen  werden,  in  welchem  der  Antragende
  den  Eingang  der  Antwort  nach  den  Umständen  erwarten  darf.
So  lange  ist  der  Antragende  an  seinen  Antrag  gebunden,  wenn  er  nicht
die  Gebundenheit  ausdrücklich  ausgeschlossen  oder  seinen  Antrag  so  rechtzeitig
  zurückgenommen  hat,  daß  die  Zurücknahme  bei  der  Gegenpartei
mindestens  gleichzeitig  auf  dem  Antrage  eintrifft.  Hat  der  Antragende  für
die  Antwort  eine  Frist  bestimmt,  so  bleibt  er  bis  zum  Ablaufe  der  Frist
gebunden.  Lehnt  die  Gegenseite  früher  ab,  so  hört  mit  dem  Eintreffen
der  Ablehnung  die  Gebundenheit  des  Antragenden  auf.

Der  Vertrag  kann  auch  brieflich  geschlossen  werden,  auch  Abschluß
durch  einen  Dritten  z.  B.  einen  Gesindeverdinger,  ist  möglich  (88  164,
181  BGB.).

Die  Annahme  des  Vertragsantrages  kann  ausdrücklich  geschehen,  aber
auch  stillschweigend,  wenn  nach  der  Verkehrssitte  eine  ausdrückliche  Antwort
nicht  unbedingt  zu  erwarten  ist  oder  wenn  der  Antragende  schon  im
Voraus  auf  eine  ausdrückliche  Antwort  verzichtet  hat.

Der  Gültigkeit  eines  Gesindevertrages  thut  es  keinen  Eintrag,  wenn
eine  der  vertragschließenden  Parteien  sich  im  Geheimen  nicht  binden  will
und  der  andere  Theil  diesen  Umstand  nicht  kennt  (§  116  BGB.).  Ein
Scheingesindevertrag  ist  nichtig  (§§  117,  118  BGB.).  Ein  Gesindevertrag
  kann  wegen  Irrthums  (vgl.  insbesondere  §  119  Abs.  2:  Irrthum
„über  solche  Eigenschaften  der  Person  ..  .  die  im  Verkehr  als  wesentlich
angesehen  werden"“),  arglistiger  Täuschung  und  widerrechtlicher  Drohung
angefochten  werden  (88§  119,  123  ff.).  Doch  dürften  diese  Fälle  —  zum
Mindesten  bei  Gesindeverträgen  mit  kurzen  Kündigungsfristen  —  kaum