65.  Jahrgang.  15.  7.  Juli  1900.

Dr.  J.  A.  Seuffert's

Wlätter  für  Rechtsanwendung.

Herausgegeben  von

Dr.  Julius  von  Staudinger.

Inhalt:  l.  Fragen  aus  dem  Anfechtungsrecht.  II.  Zur  Erbenmehrheit.  III.  Rechtsprechung:  Reichs.
gericht  in  Strassachen;  Landgericht  Kaiserslautern;  Landgericht  Würzburg.  IV.  Vermischte
Mittheilungen.  V.  giteratur.

I.  Jragen  aus  dem  Anfechtungsrecht.
Von  Landgerichtsrath  Karl  Meyer  in  Landshut.

Das  Anfechtungsrecht  inner=  und  außerhalb  des  Konkursverfahrens
hat  durch  die  Novelle  zur  Konkursordnung  und  die  Einführung  des  BGB.
mannigfache  Veränderungen  erfahren.  Einzelne  dieser  Abänderungen  hier
zu  berühren,  ist  der  Zweck  nachfolgender  Ausführungen.

I.  Der  Anfechtungsanspruch  und  seine  Geltendmachung.

Die  Vorschriften  in  88  29  fg.  Konk.-Ordn.  und  in  88  1  fg.  des  Anfechtungsgesetzes
  vom  21.  Juli  1879  begründen  für  die  persönlichen
Gläubiger  das  Recht,  zum  Zwecke  ihrer  Befriedigung  Schmälerungen  des
deckungspflichtigen  Vermögens  des  Schuldners  mit  obligatorischer  Kraft
rückgängig  zu  machen.  Dieses  Anfechtungsrecht  wird  gegenüber  dem
Anfechtungsgegner,  dem  Erwerber,  bei  der  Konkursanfechtung  vom  Konkursverwalter
  (§  36  Konk.-Ordn.,  §  13  Abs.  1  und  2  Anf.-Ges.),  bei  der
Einzelanfechtung  (§8  1,  13  Abs.  4  und  5  Auf.-Ges.)  vom  Einzelgläubiger
ausgeübt.  Zu  scheiden  von  dem  Aufechtungsrecht  an  sich  ist  der  Anfechtungsanspruch.
  Er  entsteht  durch  die  Ausübung  der  Anfechtung,
die  Abgabe  der  Aufechtungserklärung  und  enthält  die  Forderung  auf  Beseitigung
  der  den  Konkursgläubigern  bezw.  dem  Einzelgläubiger  nachtheiligen
  Wirkungen,  insbesondere  auf  Rückgewähr  (§  37  Konk.-Ordn.;
8  7  Anf.-Ges.;  Jäger,  Komm.  z.  Konk.-Ordn.  S.  214,  301;  Lothar
v.  Seuffert,  Konkursprozeßrecht  S.  220;  v.  Sarwey-Bossert,
Komm.  z.  Konk.-Ordn.,  4.  Aufl.  S.  140;  Kohler,  Lehrbuch  des  Konkursrechts
  S.  208;  Cosack,  Anfechtungsrecht  S.  219  fg.;  Mandry-Geib,
  der  eivilrechtliche  Inhalt  der  deutschen  Reichsgesetze,  4.  Aufl.

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