292  Literatur.

Handlung,  weil  diese  nach  dem  Bundesbeschlusse  vom  26.  Jannar  1854  keine
Auslieferungspflicht  begründet,  ausdrücklich  abgelehnt  worden  ist,  oder  als  bei
der  Auslieferungsbewilligung  ein  ausdrücklicher  Vorbehalt  auf  Nichtbestrafung
wegen  eines  einzelnen  mit  anderen  zusammentreffenden  Deliktes  gemacht  wurde.

In  derartigen  Fällen  ist  die  Anslieferung  nicht  früher  in  Vollzug  zu  setzen,
bis  durch  Aufrage  bei  dem  ersuchenden  Staate  sicher  gestellt  worden  ist,  daß
das  Gesuch  um  Auslieferung  aufrecht  erhalten  werde,  wiewohl  dem  Begehren
nicht  im  vollen  Umfange  stattgegeben  wird.

Die  Vereinbarung  ist  nur  mit  der  österreichischen,  nicht  auch  mit  der
ungarischen  Regierung  getroffen  worden.“

IV.  Literatur.

1)  Verlag  von  J.  Schweiper  (Arthur  Sellier),  Mürnchen.

Das  schon  früher  in  dieser  Zeitschrift  erwähnte  Werk  „Vorträge  aus  dem
Gebiete  des  Bürgerlichen  Geseyhuchs“  für  Verwaltungsbeamte  von
Dr.  Inlius  v.  Staudinger  liegt  nunmehr  (mit  6  Lieferungen  und
600  Seiten)  vollständig  vor!

2)  Verlag  von  C.  H.  Beck  (Oskar  Beck),  München.

In  Gestalt  der  allbeliebten,  bekannten  rothen  Textansgaben  dieses  Verlags  sind

neuerdings  erschienen:

a)  Grundbuchordnung,  erläntert  von  Dr.  Joh.  Krech;

b)  Gebührenordnung  für  Rechtsanwälte,  erläntert  von  S.  Merzbacher;

e)  Die  bayrischen  Vollzugsvorschriften  zu  dem  Bürgerlichen  Gesetzbuche,
seinen  Nebengesetzen  und  dem  bayr.  Ausführungsgesetze,  mit  Sachregister.
Ohne  Erläuterungen.  588  Seiten!

3)  R.  v.  Decker's  Verlag  (G.  Scheuck),  Verlin.
Aufmerksam  zu  machen  ist  auf  folgende  für  den  praktischen  Gebrauch  bestimmte
Neuerscheinungen:

a)  Das  ABC  des  BGB.  Vademecum  für  junge  und  alte  Juristen  von
Dr.  Haus  Hofmann,  Rechtsanwalt  und  Notar  in  Berlin.  Ein  Nachschlagebuch
  in  alphabetischer  Form.  Geb.  4  Mk.

b)  E.  Stegemann,  Landgerichtsrath  in  Verden,  Die  preußischen  Ausführungsgesetze
  zu  den  Reichesutihgeseten.  Mit  Parallelstellen  und
Sachregister.  Zwei  Bändchen.  8%  5  Mk.

c)  A.  Stegemann,  Rechtsanwalt  und  *  in  *  Das  preußische
Notariat.  8°.  78  S.  1  Ml.  50  P-f.

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Far  die  Redakion  verautwortlich:  Dr.  Julius  v.  Standinger!  in  Manchen.
Verlag  von  Palm  &amp;  Enke  (Carl  Enke)  in  Erlangen.
Druck  von  U.  E.  Sebald,  Buchdruckerei,  Nürnberg.