356  Literatur.

drucksiegel)  zu  verstehen  haben  (vgl.  §  155  Abs.  3  der  Geschäftsordumg  für  die
bayerischen  Notariate  v.  24.  Dezember  1899).

Diese  Begriffsbestimmung  deckt  sich  auch  mit  dem  allgemeinen  Sprachgebrauch
(ogl.  Brockhaus,  Kouvers.-Lexikon;  Wiegand,  Deutsches  Wörterbuch  s.  v.
„Siegel“).

Amtsrichter  Dr.  Denuler  in  Ingolstadt.

IV.  Literatur.

Verlag  von  J.  Schweiber  (Arthur  Sellier),  München.

1)  Die  Notariats  g  für  das  Königreich  Bayern  mit  den  einschlägigen
  Bestimmungen  des  Gebührengesebes  in  der  Fassung  vom  11.  November
  1899  und  einer  tabellarischen  Berechunng  der  bei  Notariatsheschäften
  aufallenden  Staats-,  Gemeinde-  und  Notariatsgebühren,  bearbeitet
von  Heinrich  Kaisenberg,  k.  Notar  in  München.  Zo.  10  Mt.

Ein  höchst  praktisches  Promptnarium  für  Notare,  Notariatsgehülfen,  Rechtsanwalts=
  und  Gerichtskanzleien,  welches  sich  sicherlich  rasch  als  ein  unentbehrliches
Hülfsmittel  im  Tagesdienste  einbürgern  wird.

2)  Civilrechtliche  Fristen  und  Verjährungen  der  Deutschen  Reichsgesetze.
  Zusammengestellt  von  Rechtsanwalt  Johannes  Hermann  in
Bamberg.  80.  Vorerst  2  Lieferungen  zu  je  1  Mk.  20  Pfg.

Die  Zusammenstellung  ist  alphabetisch  geordnet  und  dadurch  sehr  geeignet  zu  raschem
Nachschlagen.

3)  Gesetz  über  die  Angelegenheiten  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit
vom  17.  Mai  1878.  Ergänzungsbändchen,  enthaltend  Erläuterungen
  auf  Grund  der  Bayerischen  Ausführungsbestimmungen  von
Frib  Keidel,  k.  Amtsrichter  in  München.  80.  Cart.  1  Mk.  60  Pfg.

Schon  früher  haben  wir  den  Haupttheil  bestens  empfohlen.  Gleiches  gilt  auch  von
Obigem.

4)  Sammlung  von  Vorschriften  für  Standesbeamte  im  rechtsrheinischen
Bayern.  Herausgegeben  von  Dr.  Ferdinand  Englert,  Negierungsassessor
  im  k.  Staatsministerium  des  Innern  in  München.  Fol.  cart.
2  Mk.  20  Pfg.

Diese  Sammlung  wurde  im  Auftrage  des  k.  bayr.  Staatsministerium  des  Innern
hergestellt  und  allen  Standesämtern,  Bezirksämtern  und  Regierungen  geliefert.  Sie
enthält  auch  einen  schätzbaren  Excurs  „Rathschläge  zur  Führung  der  Standesregister.“

St.

Aedaltioneadrese  amchen,  Ecuatgeshrne  *  *l  liuls.

Jur  die  Redaltion  verantwortlich:  Dr.  Julius  v.  Staudinger  in  in  Mülnchen.
Verlag  von  Palm  &amp;  Enke  (Carl  Enke)  in  Erlangen.
Druck  von  U.  E.  Sebald,  Buchdruckerei,  Nürnberg.