388  Vermischte  Mittheilungen.  Literatur.

das  Nachlaßgericht  im  Falle  des  Eintritts  der  fortgesetzten  Gütergemeinschaft
des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  den  Eintritt  der  fortgesetzten  Gütergemeinschaft
in  das  Hypothekenbuch  nicht  von  Amts  wegen  zu  veranlassen,  und  dieser
Grundsatz  soll  auch  dann  gelten,  wenn  die  allgemeine  Gütergemeinschaft
des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  auf  Grund  der  Art.  62,  94  des  Uebergangsgesetzes
  an  die  Stelle  einer  allgemeinen  Gütergemeinschaft  des  bisherigen
Rechts  getreten  ist.  Der  Wortlaut  dieser  Anordunnng  ist  so  klar,  daß  an
die  Gleichstellung  einer  noch  unter  der  Herrschaft  des  älteren  Rechts
begonnenen  fortgesetzten  Gütergemeinschaft  nicht  gedacht  werden  kann.
Für  die  rechtliche  Stellung  des  seit  5  Jahren  kindervererbten  Wittwers  und
Uebergebers  bleibt  sohin  das  bisherige  Gesetz,  das  ist  das  Fränkische
Landrecht,  nach  wie  vor  maßgebend.  Beschluß  vom  17.  August  1900.

III.  Permischte  Mittheilungen.
Am  14.  September  1900  verstarb  der  Besten  Einer  unter  der  deutschen  Juristenwelt,
  Herr
Dr.  Joh.  Jul.  Wilhelm  Ritter  v.  Planch,
tal.  Bayr.  Geheimer  Rath,  o.  ö.  Universitätsprofessor  in  München,
im  34.  Lebensjahre.  Mit  ihm  schied  ein  berühmter  Rechtsgelehrter,  ein  gefeierter
Lehrer,  ein  edler,  feinsinniger  Mann  von  vollendeter  Liebenswürdigkeit  seines  ganzen
Wesens.  Seine  vielen  Verehrer  in  Nah  und  Fern  werden  den  Tod  dieses  seltenen
Mannes  mit  uns  auf's  Tiefste  betrauern.  Stdgr.

IV.  iteratur.

Neue  Auflagen:
1)  Verlag  von  Morißz  Schauenburg  in  Lahr.

Konkursordnung  für  das  Deutsche  Reich,  nebst  den  Einfährungsgesegen,  den  den
konkursrechtlichen  Bestimmungen  des  Genossenschaftsgesetzes  un
fechtungsgesetzen.  Bearbeitet  von  Dr.  Julius  Petersen  und  Dr.  en

leinfeller.
Von  diesem  hervorragenden,  irigelhhtee  Werke  liegt  im  ersten  Halbbande  die  auf
Grundlage  der  neuen  Gesetzgebung  von  Prof.  D  leinfeller  bearbeitete  nun  schon
vierte  Auflage  vor.  Der  theoretische  wie  praktische  Werth  bedarf  keiner  Anpreisung.

2)  Verlag  von  Gustav  Fischer  in  Jeua.

Die  Einwirkung  des  Bürgerlichen  Gesethbuches  auf  zuvor  entstandene
Rechtsverhältnisse.  Eine  Darstellung  der  Fragen  der  Uebergangszeit  von
Dr.  Hermann  Habicht,  Landgerichtsrath  in  Kassel.  Vollständiges
Werk  12  Mk.,  geb.  14  Mk.

Habicht,  zweite  Auflage,  bearbeitet  unter  Verüklsichtig  der  Ausführungsgesetze
  sämmtlicher  Bundesstaaten,  vermehrt  auf  zwei  Abtheilungen  und  schon
vollendet!  Das  festzustellen  genugt.  denn  wer  von  allen  praktischen  Juristen
kennt  und  schätzt  den  „Habicht“  nicht?

Nedaltiondadcese·  ;  Munchen,  Sendlingersrahe  4%  ur  uun

Far  die  Redaltion  verantwortlich-  Dr.  Julius  v.  Standinge-  in  Manchen.
Verlag  von  Palm  &amp;  Enke  (Carl  Enke)  in  Erlangen.
Druck  von  U.  E.  Sebald,  Buchdruckerei,  Nürnberg.