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und  zweckmäßigsten  an  demjenigen  Orte  ausgeübt  werden  kann,  an  dem
sich  der  Mündel  und  seine  nächsten  Angehörigen,  insbesondere  die  Mutter,
befinden,  daß  ferner  keine  Anhaltspunkte  für  die  Annahme  vorliegen,  die
inzwischen  in  M.  verehelichte  Mutter  des  Kindes  werde  etwa  in  naher
oder  absehbarer  Zeit  M.  verlassen,  und  daß  der  Verkehr  eines  in  J.
wohnhaften  Vormundes  mit  dem  Mündel  und  dessen  Mutter  bei  der
großen  Entfernung  des  genannten  Ortes  von  M.,  wenn  nicht  unmöglich,
doch  jedenfalls  mit  sehr  erheblichen  Schwierigkeiten  verbunden  sein  würde,
so  erweist  sich  die  Abgabe  der  Vormundschaft  an  das  Amtsgericht  M.  als
gerechtfertigt  (§  46  des  Gesetzes  über  die  Angelegenheiten  der  freiwilligen
Gerichtsbarkeit).  Beschluß  vom  20.  März  1900;  Reg.-Nr.  26/1900.

III.  LTiteratur.
I.  Neue  Auflagen:
Verlag  von  Siemeuroth  &amp;  Troschel,  Berlin.
1)  Die  Zwangsverwaltung  von  Grundstücken.  Nach  Deutschem  Reichsrechte
und  den  Ansführungsgesetzen  von  Landgerichtsrath  H.  Peiser.  8°.  285  S.
Diese  zweite,  vollständig  umgearbeitete  Auflage  des  ursprünglich  preußischrechtlichen
  Werkes  trägt  zwar  in  manchen  Parthieen  auch  jetzt  noch  einen  stark  preußischen
Anstrich,  dürfte  sich  aber  doch  auch  zur  Beachtung  und  Verbreitung  in  weiteren  Kreisen
eignen.
2)  Handbuch  für  Konkursrichter.  Bearbeitet  von  Oberlandesgerichtsrath
Senst  in  Magdeburg.  8%  274  S
Für  den  praktischen  Gebrauch  bearbeitet  und  empfehlenswerth.  Systematische
Darstellung  mit  Gesetzestexten  im  Anhang.

II.  Von  hervorragenden  Lieferungswerken  aus  J.  J.  Heine's  Verlag  in
Berlin  sind  vorgeschritten:
1)  Konkursordnung,  erläutert  von  Prof.  Dr.  E.  Jäger,  nun  in  Würzburg,
  bis  zu  Heft  5;
2)  Grundbuchrecht,  Kommentar  zu  den  grundbnuchrechtlichen  Normen  des
BGB.  und  der  GrBO.  von  Rechtsanwalt  Dr.  Eugen  Fuchs  in  Berlin,
bis  zu  Heft  3.  Stdgr.

Redaktionsadresse:  München,  Sendlingerstraße  48/II  links.

Verlag  von  Palm  &amp;  Enke  (Carl  Enke)  in  Erlangen.
Druck  von  U.  E.  Sebald,  Buchdruckerei,  Nürnberg.