52  Literatur.

In  übersichtlicher  Form  hat  der  Verfasser  eine  Zusammenstellung  der  Thesen  unternommen,
  welche  zur  Reform  der  Allgemeinen  Lehren  des  Strafrechts  in  den  Jahren  1902
s  1904  Uterarifih  geäußert  wurden.  Die  einzelnen  Aussprüche  sind  nach  Materien  geearet.
  Innerhalb  der  einzelnen  Materien  werden  die  Ansichten  der  Verfaffer  nach  deren
alphabetscher  Reihenfolge  aufgeführt.  Der  Bericht  umfaßt  alle  bekannteren  Erscheinungen
auf  strafrechtlichem  Gebicte.  Lehmann  hat  es  mit  großer  Gewandtheit  verstanden,  aus
zum  Teile  hiemiich  ausführlichen  Darstellungen  den  Kern  in  knapper  Kürze  heraugzuschälen,
und  befleißigt  sich  dabei  auerlennenswerter  Objektivität  Seine  Schrift  erweist  sich  als  recht
nüblich  für  jeden,  der  sich  für  die  Reform  des  Strafrechts  interessiert  und  sich  schnell  über
den  Stand  der  Meinungen  zu  orientieren  wünscht.  K.

4)  Verlag  von  Carl  Marhold  in  Halle  a.  S.

Juristisch=  crpsychiatrische  Grenzfragen.  Zwanglose  Abhandlungen.  Herausgegeben
von  Prof.  Dr.  jur.  A.  Finger,  Prof.  Dr.  med.  Hoche  und  Oberarzt  Dr.  med.
Joh.  Bresen  1903  fg.

In  unserer  Zeit,  wo  die  psychologische  und  psychiatrische  Wissenschaft  einen  so  bedeutenden
  Aufschwung  genommen  hat,  wächst  auch  für  Juristen  das  Interesse  für  ihre
Probleme.  Gilt  es  doch,  eine  Reihe  von  nicht  näher  definierten  Begriffen  des  geltenden
Rechtes  unnmehr  ihrem  naturwissenschaftlichen  Juhalt  und  ihrer  Brauchbarkeit  nach  genauer
zu  untersuchen,  sowie  bei  der  Gesetzgebungspolitik  die  Ergebnisse  naturwissenschastlicher
Forschung  nutzbringend  zu  verwerten.  Diesen  doppelten  Vedebesnisten  dient  die  vorliegende
Sammlung  in  hohem  Maße.  Zur  Zeit  liegt  der  erste  Band  abgeschlossen,  der  zweite  bis
zum  6.  Hefte  vor.  Jedes  Heft  ist  einzeln  u-  brzichen-  Jedoch  besteht  eine  Abhandlung
zum  Teil  aus  mehreren  Heftnummern.  Zum  Teile  sind  auch  mehrere  —  (bezw.  Vorträge)
  in  einem  Hefte  vereinigt.  8  Hefte  bilden  einen  Band  (Preis  6

Unter  den  Arbeiten  seien  zunächst  äiige  das  BG.  8  hervorgehoben.
Prosesser  Endemann  konstatiert  in  seiner  Schrift  „Die  Eutmündigung  wegen  Trunksucht

md  das  Zwangsheilungsverfahren  wegen  Trunkfälligkeit",  daß  die  Entmündigung  meist  zu
2  kommt,  und  befürwortet  die  Gründung  von  staatlichen  Trinkerheilanstalten.  Die  Arbeit
von  Sanitätsrat  Schaefer,  „Die  Aufgaben  der  Gesetzgebung  hinsichtlich  der  Trunksüchtigen“,
ent  Sthält  zugleich  eine  umfassende  Zusammenstellung  des  ausländischen  Rechtes  bezüglich  der

ehandlung  der  Trinker.  Mit  der  Entmündigung  wegen  Geisteskrankheit  oder  Geistes-Sban
  beschäftigt  sich  eine  Abhandlung  von  Dr.  med.  Ernst  Schulze,  welche  u.  a.  einehend

  darlegt,  daß  die  Ausdrücke  Geisteskrankheit  und  Geistesschwäche  im  Sinne  des  Ge-2

  und  nicht  etwa  im  Sinne  psoychiatrischer  (erminologie  bei  gerichtlichen  Gutachten  zu
beantworten  seien,  daß  serner  §  1910  BGB.  auch  bei  Geisteskranken  zur  Anwendung  kommen
könne.  —  Für  das  prozessuale  Gebiet  ist  besonders  beachtlich  ein  interessanter  Aufsatz  von
Professor  Hoche,  welcher  im  Anschluß  an  einen.  vorgekommenen  Fall  bedenklicher  Beweiswürdigung
  die  Zeugnisfähigkeit  geistig  anor  e  Personen  bespricht  und  den  Ausschluß  ihrer
*r—

Beeidigung,  also  Abänderung  von  8  56  Ziff.  1  StPO.  und  §  393  Ziff.  1  CPO.  wünscht.
Zur  Pfychologie  der  Aussage  läßt  sich  auch  Professor  Sommer  mit  sehr  bemerkenswerten
Ausführungen  vernehmen.  Professor  Mittermaier  bespricht  die  Reform  des  Vorverfahrens
im  Sinne  einer  Beseitigung  der  Voruntersuchung  und  ihrer  Ersetung  durch  verbesserte  Insormation
  der  Parteien.  Rechtsanwalt  Görres  erörtert  in  lebhafter  Schilderung  die
psychologischen  Grundlagen  des  Spruches  der  Geschworenen  und  beftewortet  die  Ersetzung
der  Schwurgerichte  durch  Schöffengerichte.  —  Auf  amateriell  strafrechtlichem  Gebiete  bewegt
sich  eine  sehr  sorgfältige  Untersuchung  von  Dr.  med.  Stier  über  die  Fahnenflucht  und  die
unerlaubte  Entsernung  nach  ihrer  étiologischen,  geschichtlichen  und  prophylaktischen  Seite.
Unter  den  dabei  vorgebrachten  Mesermorschlägen  erscheint  allerdings  der  Wunsch  nach  Beseitigung
  des  Strafminimums  recht  bedenklich.  Auch  auf  die  Abhandlungen  von  Dr.  Gaupy
über  moralisches  Irresein  und  jugendliches  Verbrechertum,  sowie  von  Dr.  Wildermuth
Über  die  Zurechnungsfähigkeit  der  Hysterischen  sei  besonders  hingewiesen,  da  sich  gerche  auf
diesen  Gebieten  leicht  Fehlerquellen  für  Berufsrichter  und  Laienrichter  ergeben.  "

Redaxtions-Adresse:  mchen  23,  Sron--Lolmh-Straß=  2  1.

Für  die  Nedaktion  verantwortlich:  Professor  Dr.  Kart.  Gareis  in  Mnchen.
Druck  und  Verlag  von  U.  E.  Sebald  in  Nürnberg.