172  Literatur.

über  Schußgelder,  einen  Jagdtalender  und  dergl.?!  Auch  dem  hirschgerechten  Waidmann
ist  Gesetzeskenninis  nicht  überflüssig,  und  daß  das  Recht  vom  Unrecht  auch  in  Sachen  des
edlen  Waidwerks  nicht  immer  leicht  zu  scheiden  ist,  beweisen  die  zahlreichen  Streitfragen,  die
in  Jäger-=  und  Juristenkreisen  diskutiert  werden,  —  bei  Pollwein  sind  die  Entscheidungen
aller  dieser  Kontroversen  zu  finden;  so  3.  B.  auch  die  der  Frage,  ob  der  Grundbesitzer  in
rn  huenbeis,  in  dem  er  Eigentümer  eines  hinreichend  großen  Grundbesitzes  (Art.  2  des
ebgael  )  wird,  das  Recht  hat,  den  Gemeindejagdpächter  von  der  Auslibung  der  Jagd  auf
N  ben  auszuschließen  (.  Pollwein  S.  31  ff.  und  die  Bedenken  S.  34  Anm.  2).  G.

2)  J.  Schweitzer  Verlag  (Arthur  Sellier)  in  München  ließ  erscheinen
Militärgesecze  für  Bayern.  Herausgegeben  von  Dr.  Georg  Schmidt,  Bezirks-7.3
  im  —  des  Kgl.  Hauses  und  des  Außern.  München
5  un

geset  (S.  1  J  unch  espende  —  5),  Familienunterstuhzungsgel-  (  7  fI  F  stungsongeß
  (S.  ottenges.  (S.  40  sff),  Friedenspräsenzkges,  (S.  2rltungen
ö  ff.),  Kontroliges.  (S.  156),  Kriegsdienstges.  (S.  158),  —————  (S.  163  9
süürecsn  (S.  194  ff.),  Marschgebührnisordn.  (S.  343),  Miltärstrafgerichtsch  (S.  398  ff.)
Wilitärstrasfges.  (S.  507  ff.),  ileishingsgel.  (S.  zos  ff.),  Pferdeaushebungsvorschrist
*WrieZB-  (S.  698),  Reichsverfassung

7t½  S.  718),  chustruppen  Gl-  60E  be  St  GB.  (Auszug,  S.  730  ff.),  St  pO.
Auszug,  S.  736  Versailer  Vertrag  (Auszug.  4  3n89  ff.),  An  Auchor  (S.  742  ff.),
Wehrordn.  (S.  717  ff.),  Wehrpflicht  GG.  (S.  913  ff.).  Sämtliche

aterien  sind  nach  dem
Stande  der  ——  vom  20.  Dezember  25,  gefaßt.  G.

3)  Verlag  von  Franz  Vahlen  in  Berlin.
Zur  Lehre  von  der'  materiellen  Rechtskraft.  Von  Dr.  jur.  Max  Pagenstecher,
Gerichtsassessor,  Privatdozent  an  der  Universität  Würzburg.

Auf  494  Seiten  mit  1172  Wmerkungen  geht  diese  Studie,  die  kurzweg  Antihellwig
heißen  könnte,  mit  Mendelssohn-Bartholdy,  Grenzen  der  Rechtskraft,  davou  aus,  daß
in  der  Theorie  über  das  Wesen  der  Rechtshufte  wenig  Klarheit  und  gar  keine  Übereinstimmung
  herrscht.  Erstere  zu  verbreiten  suchend  lehrt  der  Verfasser  an  der  Hand  zahlreicher
  Beispiele  und  fingierter  Rechtsfälle,  insbesondere  daß  das  Urteil,  das  Resultat  des
Prozesses,  weiner  Idee  nach  eine  Deklaration  der  Wahrheit  darstellt,  ein  Ausspruch,  daß
etwas  ist  (S.  302),  daß  die  Lage  der  rechtlichen  Verhältuisse  nach  erfolgtem  Wiederaufnahmeverfahren
  nie  beweise,  daß  das  Urteil  eine  materiell-rechtliche  Wirkung  nicht  haben  könne
(S.  394),  daß  der  Richter  niemals  nnh  t1  ist,  ein  publizistisches  Recht  zu  verleihen,  obwohl
  er  weiß,  daß  der  Gebrauch  dieses  Rechtes  eine  widerrechtliche  Honezung  ist  und  daß
diese  Verleihung  zur  Folge  hat,  daß  andere  W  Organe  sich  dazu  (kerzeen  uu  müssen,
dem  Berechtigten  einen  widerrechtlichen  Vermögensvorteil  zu  verschaffen  (#  —
entgegen  der  Judikatur  des  Reichsgerichts  —  ein  rechtskräftiges  Urteil,  so  lange  es  *mi
ein  authentisches  Zeugnis  für  seine  Gesetzmäßigkeit  ist,  und  daß  nur  im  Wege  des  Wiederaufnahmeverfahrens
  Rechte  daraus  hergeleitet  werden  können,  daß  es  auf  ungesetzlichem  Wege
zustande  fgom  melet  sei.

wohl  Referent  auf  dem  Standpunkte  der  reichsgerichtlichen  Judikatur  steht,  muß

doch  anerkannt  werden,  daß  Pagenstecher  viele  Anregung  gibt,  viele  Belehrung  bietet.  Nur

seins  Beispiele  sind  weist  öbuloss.  in  der  Praxis  nicht  vorkommende  Spintisierungen;  man  lese

das  Exempel  S.  128  und  129:  der  Eigentümer  des  dort  die  Hauptrolle  Mielenden
L  ist  wahrlich  auf  den  Hund  gekonimen!

Redattions-  Adresse:  Munchen  23,  Franz-Josepö-Straße  2/1.

Far  die  Redaktion  verantwortlich:  Professor  Dr.  Karl  Gareis  in  München.
Druck  und  Verlag  von  U.  E.  Sebald  in  Nürnberg.