Literatur.  231

in  Breslau.  Die  Zeitschrift  ist  in  Dentschland  der  erste  Sammelpunkt  wissenschaftlicher  Bestrebungen
  für  das  Völkerrecht;  sie  stellt  sich  auf  eine  breite  internationale  Basis,  indem  sie
Ale#  gtel  der  Verständigung  neben  der  deutschen  auch  die  englische  und  französische  Sprache
zulä

Neben  theoretischen  Aufsätzen  und  wissenschaftlichen  Darstellungen,  welche  die  völkerrechtlichen
  Beziehungen  zwischen  den  einzeinen  Staaten  und  die  in  dem  Leben  der  Völker
sich  entwickeluden  rechtlichen  Normen  behandeln,  sollen  Mitteilungen  über  wichtige  internationalc
  rechtliche  Entscheidungen,  völkerrechtliche  Ereignisse.  neue  Gesetze,  die  einschlägige  inund
  ansländische  Literatur  2c.  den  Bedürfnissen  der  Fortbildung  auf  diesem  Gebiete  dienen.
Jat  Die  Zeitschrift  erscheint  in  jährlich  6  Heften  zum  Preise  von  20  Mark  für  den

ahrgang

IV.  Literatur.

Von  der  in  Otto  Liebmann's  Verlag  (Verlin)  erschienenen  Liliputansgabe  des
Be.  sind  z.  Zt.  56  000  Exemplare  verbreitet.

1)  Bei  J.  Guttentag,  Verlagsbuchhandlung,  G.  m.  b.  H.,  Berlin,  ist  erschienen:
Das  Verfügungerecht  beim  Frachtgeschäft,  mit  besonderer  Verschsichtigung  des  Postfrachtgeschäfts.
  Von  Dr.  jur.  P.  Leutke,  Postinspektor.  270  S

Auf  diese  Schrift  möchten  wir  die  Aufmerksamkeit  unserer  Leser  s-  aus
zwei  Gründen  lenken:  vor  allem  deshalb,  weil  sie  eine  Reihe  von  praktisch  sehr  wichtigen
Fragen  praktisch,  wie  man  es  von  einem  mitten  in  der  Praxis  stehenden  Praktiker  füglich
erwarten  darf,  beantwortet;  ob  und  wie  lange  ein  Wertbrief  oder  dergl.  in  der  Verfügungsgewalt
  des  Absenders  stehr,  und  umgekehrt,  ob  oder  von  welchem  Zeityuut  an  das  Recht
auf  Aushändigung  unwiderruflich  an  den  Adressaten  übergehe  —,  das  sind  Fragen,  deren
Wichtigkeit  selbst  einem  Laien  sofort  einleuchtet.  Die  Leutke'  sh  Schist  gibt  hierũber
besten  Aufschluß.  Aber  noch  mehr:  die  ganze  Arbeit  hat  auch  einen  hohen  wissenschastlichen
Wert;  denn  eine  Reihe  der  theoretisch  schwierigsten  Themata,  so  die  ganze  Theorie  der  Verträge
  zu  Gunsten  Dritter,  findet  eine  gediegenc,  vollkommen  auf  der  Höhc  der  Wissenschaft
stehende  Behandlung  und  eine  durch  keine  unwissenschaftliche  Nebeurürcksicht  beeintröchigte,
streng  objektive  Beurteilung.

2)  C.  H.  Beck'sche  Verlagsbuchhandlung  (Oskar  Beck),  München.
a)  Sammlung  preußischer  Gesetze  staats=  und  verwaltungsrechtlichen  Inhalts.
Textausgabe  mit  Sachregister  und  Literahurnachweisungen.  Herausgegeben  von
Professor  Dr.  Stier-Somlo  in  Vonu.  XVI  und  881  S.

Die  bekaunte  Beck'sche  Gesebesausgabe  in  den  14  roten  Leinwandeinbänden
bringt  hier  eine  Jusammenstellung  von  58  Geseyen  und  Verordnungen  nach  der  Zeitfolge
geordnet,  von  1807  bis  1904,  darunter  z.  B.  die  *  Verfassungsurkunde  vom  31.  Januar
1850,  die  das  Beamtenrecht  und  die  das  Kommnnalrecht  betreffenden  Gesetze,  die  ganze
moderne  Stenergesetzgebung  Preußeus,  die  Ausiedlungs=  und  Rentengütergeseße  u.  s.  w.

b)  Sammlung  kleinerer  Reichsgesetze  und  Verordunngen  hondelarechtlichen,  Inhalts.
  Eine  Ergänzung  zum  Handelsgesetzbuch.  Textausgabe  mit  alphabetischem
Sachregister.  Zweite,  berichtigte  und  fortgeführte  Auflage.  1906.  VIII  und
621  Seiten.

In  der  gleichen  Ausstattung  wie  Stier-Somlo's  Gesetzessammlung  und  wie  die
vor  6  Jahren  erschienene  erste  Anflage  dieser  Sammlung  handelerechtlicher  Gesetze  auf  den
Markt  gebracht  zeigt  dic  vorliegende  Neuanflage  gegen  letztere  eine  erhebliche  Vermehrung,
die  sich  schom  äußerlich  in  der  Steigerun  der  Seitenzahl  (um  fast  hundert)  darstellt;  es  sind
zu  den  bisher  gebrachten  Gesetzen,  z  der  Scemannsordunng,  der  Strandungsordnung,
dem  Flaggenrecht  der  Kaufschrielschife,  die  inzwischen  Rechtens  gewordenen  Abänderungen
eingefügt  und  dazu  neu  die  inzwischen  in  Kraft  getretenen  Reichsgesetze  über  Urheber-,  Verlags=
  und  Versicherungsrecht,  über  die  Kaufmannsgerichte  u.  a.  angereiht.  Mit  Recht  wird
diese  Zusammenstellung  als  Ergänzung  für  das  Handelsgesetbuch  bezeichnet  und  augesehen.

Berlag  von  Deichench  NachsP  in  Leipzig

iologie  des  geschichtlich  po  itiven  Nechtes  im  Kulturleben  de  Gegen  1906.

LXIII  und  396  S.  Portn  B  9  Mk.  *  Genenwart.  1806
Das  Buch  von  Seit  ist  zwar  für  den  wrattsschen  Juristen  wenig  verwertbar,  zeichnet

sich  aber  durch  eine  große  Gelehrsamkeit  aus.  Es  ist  ein  rechtsphilosophisches  Werk,  das  si

mit  der  Entstehung  des  Rechts  in  der  Menschheit  und  seiner  Fortbildung  beschäftigt.  Nach