Zur  Auslegung  des  §  2816  Abs.  4  BGB.  275

beanspruchen  hätte,  so  ist  zuvörderst  darauf  hinzuweisen,  daß  in  diese  Berechnung
die  eigentliche  zur  Diskussion  stehende  Frage  nicht  hereinspielt,  weil  eben  der
Abkömmling,  dessen  Pflichtteil  bestimmt  werden  soll,  gerade  keinen
ausgleichungs=  und  zugleich  anrechnungspflichtigen  Vorempfang  auszuweisen
hat.  Für  p#  ergibt  sich  bei  Anwendung  der  früher  citierten  Gesetzesstellen
folgender  Wert::)

-  T(U-I-Av)-I-(«—Cv)-Fav—a;ls—zv

1
po  =
n

oder,  etwas  weiter  ausgeführt:
3  (e  Lm)  e)  +  %  B%  —%

boC  +  —Wa  —22  ,
oder  mit  einigen  Umstellungen:

%  2  K  (—e,)  +  (Mav  —  a)  +C#  —  )
oder  endlich:

po  2)  —E4  ay  —  ·

Unsere  obige  Behauptung  wird  nun  erwiesen  sein,  sofern  sich  herausstellt,
daß  dieser  Ansdruck,  wenn  man  in  ihm  jede  der  beiden  Größen  ay  und  A-  durch
den  gleich  großen  Betrag  &amp;,  (der  Zuwendung  an  A  im  Haupffalle)  ersetzt,
identisch  wird  mit  dem  gemäß  der  v.  Jacubezky'schen  Methode  unter  A  a.  E.
S.  273  in  Formel  (7)  aufgestellten  Wert  für  p,  im  Hauptfall.

Führt  man  diese  Substitution  aus,  so  erhält  man  zunächst:

"  3  1  —1  #u.—3
o  +7½½  (—a,)  —  S  —

und  nun  weiterhin:  5½⅛⅜r  i
-  u  —  u—
bo  =  K  F  –  ½%

oder:

oder:
44.  An—4l.X
u

3  1
Pv  —  vun*  +3½½  *
oder  kürzer:  1  —i

—  n  —;
pv  —  vn*  +2½  4—  ##

oder  endlich:  1  3½  .r
.  »-pv--s·-’E-I-T»«—-Tsi-



S.  273  für  py  aufweist.

Damit  dürfte  ausreichend  dargetan  sein,  daß,  wie  behauptet  worden  war,
dem  Ergebnis  nach  die  v.  Jacubezky'sche  Methode  bei  der  Berechnung  des
Pflichtteils  eines  Abkömmlings,  der  mit  einer  ausgleichungs=  und  zugleich  anrechnungspflichtigen
  Zuwendung  bedacht  gewesen  ist,  diese  Zuwendung  so
behandelt,  als  stünden  an  ihrer  Stelle  zwei  je  ebenso  große  Zuwendungen,  von
denen  die  eine  nur  ausgleichungspflichtig,  die  andere  nur  anrechnungspflichtig  wäre.

Um  diese  Argumentation  noch  speziell  auf  das  bei  Plauck-Ritgen  auch
nach  der  v.  Jacubezky'schen  Methode  behandelte  Beispiel  anzuwenden,  wollen

11)  Vol.  hierzu  das  ähnliche  Beispiel  bei  Plauck--Ritgen  a.  a.  O.  Note  6  S.  593#g.