71.  Jahrgang.  M  17/18.  15.  August  1906.
Dr.  J.  A.  Beuffert's
Blätter  für  Rechtsanwendung.

Unter  Mitwirkung  von

Rarl  Osthelder,  und  Dr.  Th.  Engelmann,
Rat  des  Kgl.  Obersten  Landesgerichts,  Landgerichtsrat,

herausgegeben  von
Dr.  Karl  Gareis,  ord.  Professor  der  Rechte.

Inhalt:  l.  Abhandlungen:  Piloty,  Beziehungen  der  Rechtswissenschaft  zur  Döilele  ie;  Trendel,

eld-  und  Wald-Nachbarrecht  in  bezug  haß  Inaegungen.  II.  Rechesprechung:  Relchsgericht  (Strafachen);

  Bayer.  Oberstes  Landesgericht  (Csollsachen  und  Straslsachen);  Oberlandesgericht  München
(Tivilsachen).  III.  Vermischte  Pheschten.  IV.  Llieratur.

I.  Abhandlungen.

Beziehungen  der  Rechtswissenschaft  zur  Philosophie.
Von  Professor  Dr.  Robert  Piloty.

Niemand  hat  mehr  Grund,  Objektivität  als  Forderung  der  Selbstdisziplin
zu  stellen,  als  der  Jurist,  besonders  der  theoretische,  denn  keine  Wissenschaft  rückt
so  nahe  an  das  Leben  selbst,  seine  Willensströmungen,  seine  Politik,  Parteilichkeit
  und  Subjektivität  heran  als  die  Rechtswissenschaft.  Nirgends  ist  daher  auch
die  Versuchung  größer,  die  eigene  Meinung  in  die  Sache  zu  verlegen,  im  Kampf
der  Interessen  selbst  Partei  zu  nehmen  und  geschähe  es  nur,  um  dadurch  dem
spröden  Stoff  des  Rechts  Seele  und  Wärme  einzuhauchen.

Und  doch  muß  gerade  der  Jurist  stets  eingedenk  bleiben,  daß  seine  Wissenschaftlichkeit
  seine  Objektivität  ist.  Verliert  er  diese,  so  ist  er  vom  Richter  zum
Streiter  geworden  und  ehe  er  sichs  versieht,  hält  er  das  Schwert  in  der  Hand
anstatt  der  Wage.  Die  Versuchung  freilich  liegt  näher  als  sonst  irgendwo,  den
Willen  für  das  Wissen  einzusetzen,  denn  was  dem  Juristen  vorliegt,  ist  immer
und  in  jeder  Erscheinungsform  das  bunte,  vielgestaltige,  willenswarme  Leben.
Aber  nicht  bloß  dies!  Seine  Aufgabe  ist  es  gerade,  von  diesem  Leben,  über  welches
  er  zu  richten  hat,  ein  Stück  weit  abseits  zu  stehen.  Er  hat  zwar  so  wenig
wie  der  Philosoph  und  der  Kulturhistoriker  den  Strom  an  sich  vorüberfließen
zu  lassen,  um  nur  das  Geschehende  abstrakt  zu  bestimmen,  seine  Aufgabe  ist  es
wohl,  in  das  Leben  selbst  einzugreifen  und  gerade  dem  Strom  der  eigenen  Zeit
Richtung  und  Ziel  zu  setzen.  Seine  Wissenschaft  ist  keine  reine  Geisteswissenschaft,
  es  handelt  sich  für  ihn  nicht  um  ein  reines  Erkennen  objektiv  erfaßter  Wirklichkeit
  allein,  sondern  seine  Wissenschaft  ist  eine  schätzende,  Werte  sind  es,  die
er  findet  und  bestinimt  und  was  er  in  forschendem  Sinne  erkennt,  das  soll  nicht
etwa  nur  in  der  Erkenntnis  verharren  und  genossen  oder  gar  wieder  vergessen
werden,  sondern  es  soll  geschehen  und  gelten.

LXXI.