Beziehungen  der  Rechtswissenschaft  zur  Philosophie.  499

die  ihre  Gegenstände  mit  ganz  anderen  Methoden  zu  erfassen  hat.  Beobachtung,
Erlebnis,  historische  Erkenntnis  und  selbst  unmittelbare  Intuition  sind  Erkenntnisweisen,
  durch  welche  schon  die  wichtigsten  seelischen  Tatsachen  in  das  Bereich
der  wissenschaftlichen  Erkenntnis  gerückt  sind.  Ihnen  sich  zu  verschließen  nur
aus  dem  Grunde,  weil  das  Experiment  hier  versagt,  wäre  ein  Schritt  zu  einer
Bornierung  des  Verstandes  von  nicht  minder  verhängnisvoller  Tragweite  wie
Dogmenzwang  und  Unfehlbarkeiltsglaube.  Die  Rechtswissenschaft  hat  bisher
von  Seite  der  experimentellen  Psychologie  nur  Anregungen  von  verschwindender
Geringfügigkeit  empfangen,  während  ihr  jene  weitherzigere  Psychologie  schon
großen  Gewinn  gebracht  hat  und  noch  größeren  Gewinn  verspricht.  Solange
eben  die  Kenntnis  von  den  Organen  und  Funktionen  der  Seele  sich  noch  so  sehr
in  den  Anfängen  befindet,  wie  es  zur  Zeit  der  Fall  ist,  hat  die  experimentelle
Psychologie  bei  allem  angewandten  Eifer  doch  noch  nicht  die  Legitimation,  sich
als  die  einzige  wissenschaftliche  Psychologie  zu  behaupten.  Zur  Zeit  ist  aber
der  Wille  zu  Macht  und  Ansehen  gerade  in  dieser  engen  Gruppe  wohl  größer
als  die  Ergebnisse  es  rechtfertigen.  Wie  weit  entfernt  man  noch  von  dem  Ziele
ist,  die  Menschenseele  experimentell  wissenschaftlich  anatomisiert  und  atomisiert
zu  demonstrieren,  das  beweisen  gerade  die  besten  unter  diesen  Leistungen,  die
sich  doch  samt  und  sonders  nur  auf  Einzelheiten  beschränken,  während  man  Hauptgedanken
  und  selbst  systematische  Anordnung  auch  im  engeren  Lager  der  experimentellen
  Psychologie  noch  immer  von  den  großen,  nicht  experimentellen  Psychologen
  her  zu  leihen  nimmt  und  mittels  dieser  Methode  in  dem  Hauptproblem,  dem
Verhältnis  von  Wille  und  Intellekt,  kaum  nur  ein  wenig  vorangekommen  ist.

Die  Rechtswissenschaft  ist  daher  in  allen  psychologischen  Fragen  wesentlich
noch  auf  die  Auskünfte  angewiesen,  die  ihr  durch  die  Lebenspraxis  selbst  und  durch
die  alten  Grundtatsachen  der  philosophischen  (allgemeine  Psychologie),  nicht
experimentellen  Psychologie  erschlossen  sind.

Die  allgemeine  Psychologie  muß  im  Gegensatze  zur  experimentellen  daran
vor  allem  festhalten,  daß  sie  den  Gesamteindruck  des  ganzen  äußeren  und  wirklichen
  Lebens  auf  das  Bewußtsein  kontrolliert.  Die  zahlreichen  und  unübersehbaren
  Einzeltatsachen  in  ihrer  strengen  Beobachtung  können  eine  solche  Totalbeobachtung
  nicht  ersetzen.  So  wissen  wir,  daß  wir  andauernd  unter  einer  Art
von  psychischem  Druck  des  gesamten  Lebens  stehen,  gegen  welchen  innere  Kräfte
teils  bewußt,  teils  unbewußt  reagieren,  um  eine  Art  Gleichgewicht  herzustellen.
Wir  wissen  ferner,  daß  dieser  Lebensdruck  ein  zusammengesetzter  ist.  Wir  nennen
ihn  im  allgemeinen  die  Not  des  Lebens,  die  teils  als  Reiz,  teils  als  Motiv  unser
Reagieren  bestimmt.  Wir  wissen  aber  auch,  daß  in  uns  selbst  ein  ungefähres,
mehr  oder  minder  scharf  gezeichnetes  Lebensbild  vorhanden  ist,  eine  Gesamtvorstellung
  vom  Leben,  deren  Vorhandensein  uns  davon  abhält,  sinn=  und  ziellos
nach  allen  Seiten  hin  zugleich  zu  reagieren.  Dieses  Lebensbild,  mag  es  noch  so
blaß  und  verworren  sein,  hat  die  Funktion  eines  Gegenmotivs,  erzeugt  in  uns
den  Status  der  Passivität.  Ein  reiner  Lebenstrieb  ist  entweder  überhaupt  nicht
vorhanden  oder  doch  nicht  erkennbar.  Was  man  so  nennt,  ist  vielmehr  beim
Menschen  wenigstens  das  jeweilige  Uebergewicht  der  äußeren  Willensanregungen
gegenüber  dem  Gegenmotiv  der  vorgestellten,  bildlichen  Welt.

Lebensnot  und  Lebensbild  erzeugen  also  in  uns  Aktion  und  Reaktion  und
sind  psychologische  Tatsachen  ersten  Ranges.  Auf  dem  Wege  der  Synthese,  die
sich  zum  größeren  Teil  unbewußt  und  unwillkürlich  vollzieht,  zum  Teil  aber  auch
bis  zur  bewußten  Empfindung,  (psychologische  Erkenntnis)  aufsteigt,  entsteht
jene  Gesamtansicht  vom  Leben,  der  äußeren  Wirklichkeit  und  der  inneren  Vor-