Beziehungen  der  Rechtswissenschaft  zur  Philosophie.  501

hier  wohl  schon  der  Hinweis  auf  das  enge  Feld  der  tatsächlichen  Lebenserfahrung
eines  jeden  Einzelnen,  welches  in  um  so  größeres  Mißverhältnis  zu  seinem  Berufe
kommt,  je  umfassender  dieser  selbst  wird.  Ohne  nun  den  Wert  der  eigenen  persönlichen
  Lebenserfahrung  irgend  zu  unterschätzen,  ist  man  doch  genötigt,  anzuerkennen,
  daß  die  Psychologie  ein  Mittel  ist,  durch  welches  der  Blick  ins  Leben
und  besonders  ins  Menschliche  geschärft  wird.  Nicht  zu  unterdrücken  ist  freilich
andererseits  auch  die  Tatsache,  daß  die  Psychologie  selbst  vom  Recht  und  seiner
Wissenschaft  für  ihr  Eigenstes  Nutzen  ziehen  kann  und  soll.  Es  spiegelt  sich  ja  in
dem  normalen  Leben,  welches  im  Recht  sich  über  dem  natürlichen  aufbaut,  der
Mensch  in  einer  dem  Psychologen  sehr  beachtenswerten  Weise  und  es  ist  viel
Plychologie,  echt  erfahrungsmäßige  Psychologie  im  Recht  selbst  enthalten.  Der
Geist  der  Gesetze  ist  zwar  nicht  der  ganze  Geist  eines  Volkes,  aber  ein  sehr  bedeutender
  Teil  davon  ist  im  Recht  auf  alle  Fälle  enthalten,  selbst  wenn  die
Gesetze  schlecht  sind,  vielleicht  sogar  gerade  dann.

3)  Ethik  und  Rechtswissenschaft.  Auch  hier  hat  die  Rechtswissenschaft
  Grund,  als  Empfangende  Kritik  zu  üben.  Die  in  philosophischen
Kreisen  schwebende  Frage,  ob  die  Ethik  der  Philosophie  oder  der  Wissenschaft  angehöre,
  bietet  mehr  Stoff  zu  müßiger  Unterhaltung  als  zur  Belehrung.  Wenn
die  Philosophie  selbst  die  Ethik  als  philosophische  Wissenschaft  erklärt,  so  ist  damit
deutlich  genug  angezeigt,  daß  jene  ihre  Burgmauern  auch  von  der  Ethik  noch  nicht
zurückgezogen  hat.  Und  dies  wohl  mit  Recht.  Man  weiß  ja  genau,  wer  sofort
bereit  wäre,  sich  der  Verlassenen  anzunehmen.  Voran  die  Theologie,  aber  auch
noch  andere,  so  die  Naturwissenschaften,  die  Kunst  und  was  an  ihr  hängt,  Schriftstellerei
  und  Presse  und  vielleicht  sogar  auch  die  Rechtswissenschaft,  namentlich
die  Kriminalistik.  Einstweilen  ist  indeß  die  Rechtswissenschaft  dazu  doch  noch  zu
bescheiden.  Sie  kann  es  sich  zwar  nicht  versagen,  ihre  juristische  Ethik  im  Stillen
zu  pflegen,  aber  sie  ist  sich  bewußt,  Allgemeingültigkeit  dafür  nicht  beanspruchen
zu  können.

Wenn  Ethik  eine  Lehre  vom  handelnden  Menschen  überhaupt  ist,  dann  ist
der  Mensch,  so  wie  er  im  Recht  erscheint,  doch  ein  zu  kümmerliches  Objekt  ethischer
Beobachtung  und  Bestimmung.  Immerhin  ist  es  ein  großer  Teil  der  menschlichen
  Persönlichkeit,  der  im  Rechte  als  handelnd  auftritt.  Allein  bei  aller  Verfeinerung
  der  individuellen  und  sozialen  Rechtsordnung,  bleibt  doch  das  Meiste
und  Beste  vom  handelnden  Menschen  außerhalb  des  Rechtes  und  ist,  ethisch  betrachtet,
  das  Recht  doch  nur  eine  Waffe  im  Kampf  des  Lebens  und  noch  dazu
eine  künstliche.  Und  mag  man  selbst  so  weit  gehen,  auch  die  ethischen  Lehren
nur  als  Hilfsmittel  des  kämpfenden  Lebens  zu  betrachten,  so  ist  die  Ethik  doch  das
dem  Lebenszentrum  näher  stehende.  Sie  ist  der  Arm,  wenn  das  Recht  das  Schwert
ist.  Doch  sei  dem  so.  Es  ist  dann  immerhin  schon  eine  Beziehung  zwischen  Ethik
und  Recht  gegeben,  denn  das  Schwert  muß  nach  dem  Arm  gebildet  sein,  dem  es
als  Waffe  dienen  soll.

Es  kehrt  auch  eine  Unterscheidung  wieder,  die  dort  und  hier  im  gleichen
Sinne  liegt.  Was  für  das  Recht  Theorie  (Wissenschaft)  und  Praxis  ist,  das  ist  dort
Ethik  und  Moral.  Ethik  ist  die  theoretische,  Moral  die  praktische  Lehre.  Das
„Du  sollst"  der  Ethik  ist  nicht  gleich  dem  „Du  sollst“  der  Moral.  Die  höchst  schwierige
  Frage,  ob  es  in  der  Ethik  überhaupt  ein  „Du  sollst"  gebe,  mag  hier  als  methaphysisch
  auf  sich  beruhen.  In  ihr  wurzelt  das  ethische  Problem  und  alle  Probleme
der  Philosophie  verlaufen  ja  schließlich  dort,  wo  es  gilt:  Methaphysik  oder  Schweigen!
  Die  Rechtswissenschaft  muß,  um  mit  der  Ethik  anzuknüpfen,  vor  allem
ihre  Grenzen  kennen  und  bekennen.  Nun  sind  wissenschaftliche  Grenzen  darin