Beziehungen  der  Rechtswissenschaft  zur  Philosophie.  503

nicht  im  Innersten  erkannt,  so  doch  vom  Rande  her  erleuchtet  vor  Augen.  Es
ist  indeß  noch  eine  vierte  allgemeine  Beziehung  gegeben,  nämlich  die  zwischen

4)  Politik  und  Rechtswissenschaft.  Wie  die  Ethik  so  ist
auch  die  Politik  eine  Normlehre,  und  wie  die  Ethik  eine  Kritik  der  praktischen
Moraldogmatik  ist,  so  hat  auch  die  Politik  ihre  theoretisch  kritische  und  ihre  angewandt
  praktische  Seite.  Die  Beziehungen  der  Rechtswissenschaft  zur  Politik,
der  theoretischen  und  der  praktischen,  sind  sehr  mannigfaltige.  Um  den  Kern
derselben  richtig  zu  treffen,  ist  es  nötig,  erst  das  Verhältnis  von  Ethik  und  Politik
zu  bestimmen  und  zwar  ausgehend  von  den  praktischen  und  aufsteigend  zu  den
theoretischen  Teilen.

Am  deutlichsten  treten  die  hier  erörterten  Gegensätze  im  Leben  selbst  zwischen
Moral  und  Politik  hervor.  Der  unaufhörliche  Kampf  zwischen  beiden  Mächten
ist  vor  allem  auf  den  Gegensatz  von  Person  und  Gesellschaft  zurückzuführen  und
diesem  Gegensatze  liegt  wieder  der  allgemeinere,  natürliche  Gegensatz  von  Individuum
  und  Art  zugrunde.  Die  Moral  nun  hat  mit  der  praktischen  Politik  das
Gemeinsame,  daß  bestimmte  normmäßige  Forderungen  mit  der  Prätension  der
Allgemeingültigkeit  aufgestellt  werden,  aber  der  Standpunkt  beider  ist  ein  verschiedener,
  indem  die  Moral  ihre  Regeln  von  der  Erkenntnis  des  Generellen  her
auf  das  Individuum  zurichtet  und  schlechthin  die  Forderung  eines  Normalmenschen
gesetzt  wird.  Nach  einem  Vorbilde,  welches  Gott  ist,  hat  der  Mensch  sich  zu  richten,
dieses  Vorbild  wird  gezeigt  und  so  und  nicht  anders  hat  der  Mensch  zu  sein.  Die
Moral  gleicht  darin  einer  Weltmode,  die  einen  ganz  bestimmten  Schnitt  der
Kleidung  auch  als  Norm  ausgibt.  Anders  die  Politik.  Sie  geht  nicht  vom  Generellen,
  Gattungsmäßigen,  sondern  vom  Individuellen  aus  und  stellt  nun  von
diesem  Standpunkte  aus  Forderungen  an  eine  bestimmt  begrenzte  Gesamtheit,
die  ro#,  den  Staat.  Die  Politik  ist  deshalb  Staatskunst,  weil  sie  eine  Gemeinschaft,
  den  Staat,  nach  dem  Bilde  seiner  individuellen  Mitglieder  macht  und  formt.
Alle  praktische  Politik  ist  darauf  gerichtet,  die  Gemeinschaft  andauernd  ihren  Elementen,
  dem  Einzelnen  und  deren  kleineren  Gruppen,  den  Familien,  Geschlechtern,
  Gesellschaften,  Parteien  u.  s.  w.  anzupassen.  Moral  und  Politik  gehen  soweit
  Hand  in  Hand,  indem  jene  im  Prinzip  von  der  Gemeinschaft  des  Staates
und  aller  engeren  Gruppen  absieht  und  das  Individuum  als  solches  nach  einem
Idealbilde  zurechtrichtet,  während  die  Politik  das  Individuum  alsdann  so  nimmt,
wie  es  ist  und  ihm  seine  Gemeinschaft  gibt.  Dieser  Einklang  besteht  aber  nur  in
der  Theorie,  denn  sobald  es  an  die  Ausführung  geht,  stimmt  weder  das  Individuum
  mit  seiner  Moral  noch  die  Gesamtheit  mit  ihren  Individuen  überein.  Was
da  und  was  dort  nicht  hineinpaßt,  das  muß  sich  fügen,  wird  gezwungen  oder  mag
untergehen.  Die  praktische  Moral  als  Sitte  und  die  praktische  Politik  als  Recht
und  Verwaltung  halten  es  nicht  wie  Religion,  Philosophie  und  Wissenschaft,
daß  sie  nämlich  nur  Ideale  und  Wahrheiten  verkündigen,  sondern  sie  wollen  herrschen,
  gelten,  zwingen,  und  wollen  durchsetzen,  was  sie  als  Norm  gesetzt  haben.
Hier  heißt  es  also  nicht  etwa  nur  nach  freier  eigener  Kritik  und  Ueberzeugung
handeln,  sondern  —  gehorchen.  Und  da  zeigt  sich  dann  das  Verhängnisvolle  der
doppelten  Befehlsquelle.  Die  Moral  mit  ihrem  Gewissenszwang  und  die  Politik
mit  ihrem  Tatzwang  können  zwar  zusammengehen,  sie  können  aber  auch  von
einander  abweichen  und  treten  dann  notwendig  mit  einander  in  Konflikt.  Gelänge
  es  freilich  der  Moral,  den  Menschen  durchaus  nach  einem  Urbilde  zu  formen
und  der  Politik,  den  der  moralisch  erzogenen  Menschheit  angepaßten  Staat  zu
bilden,  so  wäre  alles  konfliktslos  in  schönster  Ordnung.  Aber  so  geht  es  eben  in

axi  nicht.  Das  Individuum  hat  eine  inkarnierte  Neigung  zum  Unmoralischen,
  zur  absoluten  Selbstbestimmung  und  es  entsteht  also  trotz  Moral  ein  sehr