Vermischtel  Nachrichten.  Literatur.  539

leisten  dürfen,  die  Hypothekgläubiger  N.  sonach  nicht  bloß  berechtigt  sind,  Barzahlung
  zu  verlangen,  sondern  auch  verpflichtet  sind,  solche  anzunehmen  (§  1142

GB.).  Die  Ausführung,  wie  sie  Beschwerdeführer  aus  Jäckel  (Zw.-Verst.
und  Zw.-Verw.  §  52  Anm.  1  Abs.  2)  anführt,  daß  in  der  Zwangsversteigerung
ebensowenig  wie  in  der  freiwilligen  Veräußerung  ein  Moment  liege,  welches
die  betreffenden  Gläubiger  verpflichte,  Befriedigung  aus  dem  Erlöse  des  Grundstücks
  anzunehmen,  oder  berechtige,  dieselbe  zu  verlangen,  schlägt  hier  nicht  ein,
weil  ein  Recht  und  eine  Verpflichtung  aus  einem  Vertrage  in  Frage  ist.
Hiernach  ist  ein  neuer  selbständiger  Beschwerdegrund  in  der  weiteren  Beschwerde
nicht  enthalten  und  diese  daher  gegen  die  Entscheidung  des  Beschwerdegerichts
nicht  zulässig.  Die  eingelegte  weitere  Beschwerde  mußte  deshalb  als  unzulässig
zurückgewiesen  werden.  Beschluß  vom  17.  Mai  1906;  Beschw.-Reg.  Nr.  300/06.

III.  Vermischte  Nachrichten.

Der  (28.)  Deutsche  Juristentag  findet  heuer  vom  10.  bis  12.  September  in  Kiel
bott.  Als  Veratungsgegenstände  sind  u.  a.  auf  die  Tagesordnung  gesetzt  worden:  Aenderung
es  Tierhalterparagraphen  (Berichterstatter:  Euneccerus  und  Rechtsauwalt  Bitter),  Haftung
des  Staates  für  Beamte  (Berichterstatter:  Enneccerus  und  Justizrat  Wildhagen),  Aenderung
des  §  313  BGB.  (Berichterstatter:  Hamm  und  Oberneck),  Behandlung  rückfälliger,  gewohnheits-
  und  gewerbsmäßiger  Verbrecher  (Berichterstatter:  Kahl  und  Oberstaatsanwalt  Högel),
gesetzliche  Regelung  des  Akkordvertrags,  Schutz  des  Erfinderrechts  von  Angestellten  u.  s.  w.;
man  sieht,  daß  troß  des  BGB.  und  seiner  Nebengesehe  der  mehrfach  schon  befürchtete  Mangel
an  Arbeitsstoff  bisher  noch  nicht  eingetreten  ist.  Das  Vergnügungsprogramm  steht,  dem  Orte
der  Tagung  entsprechend,  selbstverständlich  unter  den  Zeichen  der  Marine;  es  verheißt  u.  a.
eine  Dampferfahrt  in  dem  Kaiser  Wilhelm-Kaual,  Besichtigung  von  Kriegsschiffen  oder  der
Kaiserlichen  Werft,  Fahrt  in  die  Nordsee  zum  Flottenmanöver  auf  einem  von  der  Hamburg-Amerika-Linie
  zur  Verfügung  gestellten  Dampfer  (mit  Rückfahrt  nach  Hambury),  Besichtigung
der  Räume  des  Kaiserlichen  Jachtklubs  u.  s.  w.  Wir  wünschen  dem  Juristentage  gedeihliche
Arbeit,  fröhliche  Feststimmung  und  zahlreiche  Beteiligung  auch  aus  süddentschen  Kreisen.

IV.  Literatur.

1)  J.  Schweißer  Verlag  (Arthur  Sellier)  in  Münuchen.

J.  v.  Standingers  Kommentar  zum  bürgerlichen  Gesetzbuch  und  dem  Einführungsgesetze,
  herausgegeben  von  Dr.  Th.  Löwenfeld,  Universitäts-Professor  und
Rechtsanwalt,  Dr.  E.  Riezler,  Universitäts-Professor,  Dr.  L.  Kuhlenbeck,
Universitäts-Professor,  K.  Kober,  k.  1.  Staatsanwalt  im  Justizministerium,
Dr.  Th.  Engelmann,  k.  Landgerichtsrat,  Dr.  F.  Herzfelder,  Rechtsanwalt,
—  J.  Wagner,  Oberstlandesgerichtsrat.  Zweite  vollständig  neubearbeitete

uflage.

Von  Standiugers  Komm.  zum  BGB.  ist  nunmehr  die  26.  (Schluß-)Lieferung  erschienen.
  Sie  enthält  den  Abschluß  des  6.  Bandes,  nämlich  die  Art.  49—218  des  EinführungsgSeietes
  (hiervon  Art.  19—51  erläntert  von  K.  Kober,  Art.55—218  erläntert  von  Dr.  L.  Kuhleneck),

  Titel,  Inhaltsverzeichnis  und  Sachregister  zu  Bb.  6,  sowie  als  Bd.  7  das  von  Landgerichtsrat
  F.  Keidel  bearbeitete  alphabetische  Gesamtregister  zu  den  6  Bänden.  Der  Preis
dieser  Lieferung  ist  12  Mk.  50  Pfg.  Damit  ist  das  große  Werk  per  tot  discrimina
rerum,  wie  sie  jedem  derartigen  Kollektivunternehmen  drohen,  auch  in  zweiter  Auflage  glücklich
u  Ende  geführt.  Wir  begrüßen  diese  Tatsache  mit  um  so  anfrichtigerer  Freude,  als  der  dem
ommentar  pietätvoll  erhaltene  Name  seines  ersten  Herausgebers  ja  auch  mit  der  Geschichte
unserer  Zeitschrift  untrennbar  verkunlpft  ist.  R.
2)  Helwing'sche  Verlagsbuchhandlung,  Hannover,  1906.

Haftentschädigung.  Kommentar  zu  den  Reichsgesetzen:  1)  vom  20.  Mai  1898,  betr.
die  Entschädigung  der  im  Wiederaufnahmeverfahren  freigesprochenen  Personen;
2)  vom  14.  Juli  1904,  betr.  die  Entschädigung  für  unschuldig  erlittene  Untersuchungshaft.
  Von  J.  Krause,  Landrichter  in  Altenburg.  K  411