640  Literatur.

Der  Kommentar  schließt  sich  ungeachtet  des  Umstandes,  daß  wohl  das  Gesetz  von  1904
in  der  Praxis  die  häufigere  Anwendung  finden  wird,  an  die  historische  Entwickelung  der
Gesetze  an.  Hieraus  erwächst  für  die  Darstellung  der  Vorteil,  bei  Kommentierung  des  letztgursen
  Gesetzes  auf  den  engen  inneren  Zusammenhang  zursick  nkommen,  in  dem  dieses  mit
dem  Gesetz  von  1898  steht,  und  aus  der  Entwickelungsbeschichte  des  älteren  Gesetzes  den
Swec  und  die  Anwendungsart  des  neueren  zu  erläutern.  Die  eingehende  Behandlung  des
toffes  bringt  neben  der  eigenen  Anschaunng  des  Verfassers  auch  den  Hinweis  auf  die
Literatur  und  die  cerichtlichen  Entscheidungen  zum  Gesctze  vom  Jahre  1898.  Zahlreiche
Beispiele  erleichtern  das  Verständnis  der  Gesetze.  Das  auf  Seite  33  gebrachte,  welches  die
an  sich  zutreffende  Desinition  der  „geringeren  Geldstrase“  erläntern  soll,  erscheint  jedoch  versehlt;
  nach  ihm  kommt  ein  Entschädigungsanspruch  nicht  zustande,  da  ein  milderes  Strafgesetz
nicht  hugewendet  ist.  l
Roßbergssche  Verlagsbuchhendlung  (Arthur  Roßberg),  Leipzig
Das  denksche  Erbschaftsrecht.  Ein  Leitfaden  durch  das  Erb  geippin  #h  Bn  ein  Hilfsbuch.
  Von  Max  Hallbaner,  Senatspräsident  am  K.  Oberlandesgericht  *
Dresden.  Zweite  Anflage.  Preis  4
Leitfaden  für  den  Hypothekenglänbiger  im  Zwangsversteigerungs-  und  3  Schran  sO•D
verwaltungsverfahren.  Von  Gemeindevorstand  Claus,  Gerichtsaktuar  a.  D.,
Reick-Dresden.  Zweite,  vermehrte,  und  Verbesserte  Auflage.  Preis  4  Mk.  R  425
Der  Kauf  ieah  dentschem  Rech  Ein  Leitfaden  durch  die  geselichen  -  en
über  den  Kanf.  Von  Dr.  Ve  Eindt  Rechtsanwalt  in  Leipzig.  Preis  3

Die  drei  Bände  (Nr.  102,  182,  180)  der  von  Senatspräsident  vellbanen  und
Ministerialdirektor  Schelcher  heran  T#e%gebenen  Juristischen  Handbibliothek  bringen  Darstellungen
  der  von  ihnen  behandelten  Rechtsgebiete,  welche  ihrer  Anlage  und  ihrer  Fassung
nach  in  erster  Linie  dazu  bestimmt  sind,  den  Bedürfnissen  des  praktischen  Lebens  zu  dienen,
indem  sie  denjenigen  klaren  und  leichtfaßlichen  Aufschluß  geben,  welche  dessen  nach  ihrer  beruflichen
  oder  gesellschaftlichen  Stellung  augenblicklich  bedürfen.  Dabei  entbehren  die  Abhandlungen
  nicht  der  wissenschaftlichen  Grundlage  und  Belehrung  und  versetzen  durch  Verweisung
auf  die  Rechtsprechung  den  Leser  in  die  Lage,  sich  auch  über  diese  —  und  selbständig  zu
orientieren.

C.  H.  Bech'sche  Verlagsbuchhandlung  (0  (Oskar  Beck),  München.

Peosnce  sche  vom  3.  Juni  1  2  Seiten.  Preis  1,80  Mk.  R  4#8
In  der  bekannten  roten  Leinwanddecke  de  kei  handlichen  Gesetzesausgabe  bes  genannten
  Verlags  erscheinen  soeben  die  neuen,  für  Jedermann  wichtigen  Steuergesetze,  durch
welche  den  Reichsfinanzen  einmal  Ipstemotisch  balod  werden  soll,  als  sehr  sanber  gedruckte
Textausgabe,  mit  sehr  ausführlichen,  17  doppelspaltige  Seiten  umfassenden  alphabetischeg  Sachregister.
  Im  Einzelnen  enthält  diese  gefällige  Ausgabe:  1)  Das  Gesetz  b  die  Ordnung
des  Reichshaushalts  und  die  Tilgung  der  Reichsschuld.  2)  Das  Gesetz  e  enberung  des

Hrausteuergesehs  und  das  Bransteuergeeh  in  der  Fassung  vom  7.  Juni  1906.  3)  Das
Zigarettensteuerges  ey.  9  Das  Gesetz  wegen  Aenderung  des  Reichsstempelgesebes  und
lehieres  selöst  in  der  Fassung  vom  7.  Juni  1906  mit  folgenden  Abschnitten  (d.  h.  Stenerobjekten):
  Aktien,  Kuxe,  Renten-  und  Schuldverschreibungen  (88  1—8);  II.  Kauf=  und
sonstige  nlhestien,  ur  88  9—24);  III.  Spiel  und  Wette  76  25—33);  IV.  Frachturkunden
  (§8  34—42);  V.  Ersenenkahrjorten  Hs  43  62);  VI.  Erlaubniskarten  für

Kraftfahrzeuge  (Automobilsteuer,  (.  85  53.—  62);  VII.  Perghtungen  E#ngiichtsate
Tantiemensteuer);  hierzu  VIII  Bestimmungen  allgemeiner  Art  u.  s.  w.,  serner:  5)  Das  Erbschaftssteuergesetz.


5)  Verlag  von  Emil  Roth  in  Gießen,  1

906.
Die  Entscheidungen  des  Reichsgerichts  2c.,  herausgegeben  von  Otto  Suchzberger,  Oberlandesgerichtsrat.
  Neunter  Teil:  Krankenversicherungs-Gese#  Von  J.  Keidel,
k.  Bezirksamtmann.  Erstes  Supplement.  Entscheidungen  von  1901—1904.  Freis

geb.  10  Mk.

In  seier“  ersten  Abteilung,  bringt  das  stattliche  Buch,  anknüpfend  an  die  Poragkalben
bes“  die  zu  diesem  ergangenen  Entscheidungen  des  Reichsgerichts,
der  deutschen  Denke  ngsetichebür  und  Oberlandesgerichte,  sowie  auderer  Gerichte  und
Verwaltungsbehörden;  im  zweiten  Teile  (Auhang)  folgen  die  zu  den  krasetwerstcerungen
rechtlichen  Bestimmungen  der  Unfallversicherungsgesetze  und  des  J  »  »»·
ergangenen  Entscheidungen.  H.

Nedations-Adresse  ¾  Bt.  München,  Lussenstraße  a#li.

Für  die  Uedaktion  verantwortlich:  Landgerichtsrat  Dr.  Engelmann  in  Mönchen.
Druck  und  Verlag  von  U.  E.  Sebald  in  Nürnberg.