71.  Jahrgung.  19.  15.  September  1906.

Dr.  J.  A.  Seufferk's
Blätter  für  Rechtsanwendung.

Unter  Mitwirkung  von

Karl  Östbelder,  und  Dr.  Tb.  Sngelmann,
Rat  des  Kgl.  Obersten  Landesgerichts,  Landgerichtsrat,

herausgegeben  von
Dr.  Karl  Gareis,  ord.  Professor  der  Rechte.

Inhalt:  Abhandlungen:  Müller,  Einfluß  der  Nichtigkeit  und  Ansechtbarkeit  einer  Ehe  auf  Strafst
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nehmer  oder  auch  der  Bauherr  Geuode  gentümer,  ochnnn  I.  Rechesprechung:  Relchsgericht
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(Strassachen);  Bayer.  Oberstes
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I.  Abhandlungen.

Einfluß  der  Nichtigkeit  und  Anfechtbarkeit  einer  Ehe  auf
Strafrecht  und  Strafprozeßrecht.
Von  Kgl.  II.  Staatsanwalt  Dr.  G.  Müller  in  München.

Folgende  drei  in  der  Praxis  mir  rasch  nach  einander  untergekommene
Fälle  veranlassen  mich  zur  Behandlung  obigen  Themas:

1.  Eine  Ehefrau,  welche  ihre  Ehe  gemäß  §  1334  BGB.  mit  Erfolg
angefochten  hat,  erstattete  gegen  ihren  ehemaligen  Ehemann  Anzeige  wegen
eines  zu  ihrem  Schaden  während  der  Ehe  begangenen  Diebstahls.  Frage,,
Ist  dieser  Diebstahl  nach  §  247  Abs.  2  RStGB.  straflos  oder  nicht?  *

2.  Ein  Ehemann,  dessen  Ehe  infolge  Anfechtumng  nach  §  1333  BGB.
für  nichtig  erllärt  ist,  soll  als  Zeuge  bezüglich  einer  von  seiner  ehemaligen
Ehefrau  gach  der  Nichtigkeitserklärung  begangenen  Straftat  vernommen  werden.
Frage:  Kann  er  das  Zeugnis  verweigern?  MAA

3.  Gegen  einen  Ehemann  und  die  über  18  Jahre  alte  außereheliche
Tochter  seiner  Ehefrau  ist  Anklage  erhoben,  weil  beide  mit  einander  den  Beischlaf
  vollzogen  haben  (§  173  RSt  G.).  Nach  der  Anklageerhebung  wurde
die  Ehe  angefochten.  Die  Strafkammer  hat  Aussetzung  der  Hauptverhandlung
bis  zur  Erledigung  des  Eheanfechtungsprozesses  beschlossen,  da  im  Falle  eines
der  Anfechtungsklage  entsprechenden  Ausganges  des  Civilprozesses  mit  rückwirkender
  Kraft  entschieden  werde,  daß  ein  Schwägerschaftsverhältnis  zwischen
den  Angeklagten  nicht  besteht.  Frage:  Ist  dieser  Aussetzungsbeschluß  gerechtertigt

fertg  iesen  brent  Fällen  hängt  die  Beantwortung  der  aufgeworfenen  Fragen
von  dem  Einflusse  ab,  welchen  die  Nichtigkeit  oder  die  Anfechtbarkeit  und  die
mit  der  erfolgreichen  Anfechtung  verbundene  Nichtigkeit  der  Ehe  und  insbesondere
die  rückwirkende  Kraft  der  Nichtigkeitserklärung  auf  Angehörigkeitsverhältnisse
im  Straf=  und  Strafprozeßrecht  haben.

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