Literatur.  587

behandelt  werden;  die  strafrechtliche  Verwertbarkeit  von  Ehrenerklärung,  Abbitte  und
Widerruf  wurde  verneint,  dagegen  eine  Ausdehnung  des  Publikationsbefugnis  zugunsten
des  Beleidigten  empfohlen.

Hinsichtlich  der  Behandlung  der  rückfälligen,  gewohnheits-  und  gewerbsmäßigen
  Verbrecher  wurde  auf  Antrag  von  Kahl  (Berlin)  ausgesprochen,  daß  Rückfall,
Gewohnheits=  und  Gewerbsmäßigkeit  als  Strasschärfungsgründe  anzuerkennen  seien;  beim
Vorhandensein  mildernder  Umstände  sei  aber  dem  Richter  die  Möglichkeit  der  Anwendung
des  gewöhnlichen  Strafrahmens  zu  gewähren;  relative  Strafurteile  seien  zu  verwerfen,  dagegen
  sei  der  Richter  zu  ermächtigen,  auf  Sicherheitsverwahrung  von  unbestimmter  Dauer.
zu  erkennen;  für  geistige  Minderwertigleit,  Prostitution  und  Landstreicherei  sei  eine  besondere
gesetliche  Regelung  zu  fordern.

"  Die  vierte  Abteilung  beschloß  auf  Antrag  des  Professors  Dr.  Bernhard  (Posen),
eine  gesetzliche  Negelung  des  Akkordvertrags  für  erforderlich  zu  erklären,  über  die
rechtliche  Natur  der  sogen.  Tarifgemeinschaften  Gutachten  einzuholen  und  dieses  Thema  auf
die  Tagesordnung  des  nächsten  Juristentags  zu  setzen.  Die  gleiche  Abteilung  beriet  über.
den  Schutz  des  Erfinderrechts  der  Angestellten  und  über  das  Verhältnis  der.
deutschen  zur  österreichischen  Gesetzgebung  hinsichtlich  der  Warenbezeichnungen  und

arken.

Wenn  anch  der  Schwerpunkt  der  Arbeiten  selbstverständlich  in  den  Beratungen  der
einzelnen  Abteilungen  lag,  so  verdienen  doch  die  in  der  zweiten  Plenarsitzung  erstatteten
Referate  über  die  Abteilungsbeschlüsse  besondere  Erwähnung,  da  eine  ganze  Anzahl  derselben
(insbesondere  diejenigen  von  Wildhagen,  Rießer,  Kahl  und  Bernhard)  nach  Form
und  Inhalt  geradezu  als  meisterhaft  bezeichnet  werden  müssen.

Für  die  weitere  Entwicklung  des  Juristentags  von  erheblicher  Bedeutung  ist  der  in
der  zweiten  Plenarsitzung  einstimmig  gesaßte  Beschluß,  auch  das  innere  Verwaltungsrecht
  in  den  Kreis  der  Beratungsgegenstände  einzubeziehen.

Der  vorstehende  kurze  Bericht  wäre  unvollständig,  wenn  er  nicht  in  Kürze  des  reichen.
Vergnügungsprogramms  gedenken  würde,  das  der  Ortsausschuß  unter  dem  Vorsitz  des.
Oberlandesgerichtspräsidenten  Spahn  den  Teilnehmern  des  Juristentags  und  den  zahlreich
anwesenden  Damen  darbot.  Dem  Begrüßungsabend  (9.  Sept.)  folgte  am  10.  Sept.  eine
interessante  Dampierfahrt  in  den  Kaiser-Wilhelm-Kanal  und  ein  äußerst  animierter  Abend
in  den  eleganten  Räumen  der  Seebadeanstalt  und  des  Kaiserlichen  Jachtklubs,  am  11.  Sept.
die  Besichtigung  eines  Kriegsschiffs  sowie  der  Kaiserlichen  Werft  unter  sachkundiger  Führung
und  am  12.  Sept.  das  offizielle  Festmahl.  Den  Höhepunkt  und  glanzvollen  Abschluß  bildete
die  am  13.  Sept.  veranstaltete  Fahrt  in  die  Nordsee  zum  Flottenmandver,  bei  der  der
Juristentag  sich  der  Gastfreundschaft  der  Hamburg-Amerika-Linie  erfrenen  durste.  Der.
Moment,  da  der  gewaltige  Turbinendampfer  „Kaiser"“  bei  strahlendem  Sonnenschein  augesichts
der  roten  Felsen  von  Helgoland  die  in  Parade  aufgestellte  deutsche  Schlachtslotte  passierte,
begrüßt  von  flatternden  Wimpeln,  vom  klingenden  Spiel  der  Schiffskapellen  und  vom  Jubel
der  Mannschaften,  wird  bei  allen  Teilnehmern  unvergessen  bleiben!

Mögen  dem  28.  Deutschen  Juristentage  noch  viele  von  gleichem  Gelingen  gekrönte
Tagungen  folgen!  E.

IV.  Literatur.

1)  Deutsche  Verlagsanstalt  in  Stuttgart.
Sörgel,  Nechtsprechung.  Heneralregister  zum  1.  bis  6.  Band.  Jahrgang  1900—1905.
31  Seiten.  eb.  :  .

Da  Sörgels  Rechtsprechung  bereits  sechs  Bände  umfaßt  und  die  Entscheidungen  von
Gerichten  aus  sechs  Jahrgängen  enthält,  hat  sich  das  Bedürfnis  nach  einem  Generakregister
ergeben.  Das  sehr  zweckmäßig  eingerichtete  und  sorgfältig  bearbeitete  Register  führt  die  in
der  Sammlung  enthaltenen  Entscheidungen  unter  alphabetisch  geordneten  Schlagworten  mit
kurzer  Inhaltsangabe  auf  und  bietet  eine  willkommene  Erläuzung  derselben  und  ein  Nachschlagebuch,
  durc  das  die  Benützung  der  bisher  erschienenen  Bände  der  Rechtsprechung  nicht
unwesentlich  erleichtert  wird.  ·0.

2)  J.  Guttentag,  Verlagsbuchhandlung,  G.  m.  b.  H.,  Berlin.
Staubs  Kommentar  zum  Gesetz,  betreffend  die  Gesellschaften  mit  beschränkter  Laftung.
Zweite  Auflage,  unter  Benützung  des  handschriftlichen  Nachlasses  bearbeitet  von
Dr.  Max  Hachenburg,  Rechtsanwalt  in  Mannheim.  Berlin  1906.  IV  und
589  Seiten.  4

Wie  Staub's  Kommentar  zum  HGB.  wiedererstanden  ist,  so  auch  seine  Ausgabe  des
Res.  über  die  G.  m.  b.  H.,  zur  Freude  der  zahlreichen  Verehrer  des  Staub'schen  Werkes.
Methode  und  System  hat  Hachenburg  dankenswert  beibehalten,  aber  im  Einzelnen  weicht
die  neue  Auflage  wie  im  Umfange  (die  erste  Auflage  hatte  nur  166  Seiten),  so  in  manchen