71.  Jahrgang.  25.  15.  Dezember  1906.
Dr.  J.  A.  Seufferk's
Blätter  für  Rechtsanwendung.

»  Unter  Mitwirkung  von
Rarl  Ostbelder,  und  Dr.  Th.  Engelmann,

Rat  des  Kgl.  Obersten  Landesgerichts,  Staatsanwalt  bei  dem  Oberlandesgerichte
München,

herausgegeben  von
Dr.  Karl  Gareis,  ord.  Professor  der  Rechte.

Inhalt:  l.  Abhandlungen:  Oertmann,  Die  Umtauschklausel;  dee  Myrichtiokeit  in  der  Angabe  von
Ort  und  Tag,  in  der  Bezeichunng  der  Beteiligten  und  in  der  Wied  e  der  Erklärungen  bei
Shlgasfstge  s  if  ainrannnt  eon  Urtumden  11.  Ne  E.  hare  *“v

Mie  Ende  des  Jahrgangs  1000  treten  die  Unterzeichneten  von  der  Redaktion
dielser  Bläller,  bezw.  der  Mitwirkung  hierbei,  zurück.  Bei  diesem  HKnlaß  füblen
wir  uns  verpllichtet,  allen  verehrten  Mitarbestern,  welche  uns  während  der  fünf
Jahre  unseres  Zufammenwirkens  für  die  „Blätter  für  Rechtsanwendung“  durch
Lieserung  von  Beiträgen  und  Besprechungen  unterstützt  baben,  unseren  herzlichsten
Dank  zu  fagen.

Mit  diesem  unserm  wrämsten  Danke  verbinden  wir  die  Bitte,  dieler  Zeit-Lchrit,
  deren  Redaktion  wir  bewährten  händen  vertrauensvoll  überlalsen  und  der
wir  bestes  Gedeiben  fernerhin  wünschen,  die  bisherige  Förderung  auch  in  Zukunft
  angedeihen  zu  lalsen.

Dr.  karl  Gareis.  #  Ohelder.

I.  Abhandlungen.

Die  Umtauschklausel.
Von  Professor  Dr.  Paul  Oertmann  in  Erlangen.
I.

Die  Fälle,  mit  denen  die  nachstehenden  Blätter  sich  beschäftigen,  bilden
wohl  für  jeden  Leser  alte  Bekauntschaften.  Wer  hätte  noch  niemals  einen  Kauf
abgeschlossen,  worin  er  sich  oder  einem  Dritten  den  Umtausch  der  zunächst  erstandenen
  Ware  gegen  eine  andere  vorbehielt?  Bei  Weihnachts=  und  Geburtstagseinkäufen
  bilden  derartige  Klauseln  eher  die  Ausnahme  als  die  Regel,  und
es  dürfte  kaum  zu  kühn  sein,  sie  bei  allen  Käufen,  die  erklärtermaßen  zu  derartigen
  Zwecken  geschlossen  werden,  als  im  Zweifel  unterstellt  zu  erachten.  In
einem  der  größten  deutschen  Warenhäuser  las  ich  unlängst  ein  Plakat,  wonach
„Bücher  vom  Umtausch  ausgeschlossen  seien“,  es  scheint  also,  daß  dieser  bei
den  anderen  dort  gehandelten  Waren  generell  gewährt  wird,  auch  ohne  besondere

LXXI.