IV  Alphabetisches  Register.

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Ausbacher  Recht  s.  Eheleute.  Ehetheil.  Eheveröbniß.
  Errungenschaftsgemeinschaft.  Succesion.

Aszendenten  s.  Schenkungovermuthnng.
Aue#pfarrung  des  Zehnten  s.  Baula
Austrag.  Ein  bei  einer  Gnollberget  für  die  übergebenden-in
  allgemeiner  Gütergemeinschaft  deo  Würzburger  Landr.
lebenden  Eheleute  vorbehaltener  Austrag  darf  nach  d
Tode  des  mitübergebenden  Ehemannes  nicht  reduzirt  Verden  110

Bauern  s.  Gütergemeinschaft.

Baulast:  Hat  der  Besiper  des  anögepfarrten  Zehnten  noch
die  subsidiäre  Baupflicht  bezüglich  der  Kultusgebäude  der
Pfarrei,  zu  deren  Sprengel  der  Zehent  früher  gehörte?  241,  247
Baupflicht  bei  Schul=  und  Mehnerhäusern.  (Beyer-.  *  369

Baulast  an  Kirchhofmauern  353,  357.
Hand=  und  Sdanndienstlissungon  zum  VBäue  von  *“
und  Mehnerhäusern.  (Preuß.  Landr.)  260

Versährung  des  Anspruches  auf  Leistung  der  Hand-  und
Spanndienste  von  Seite  der  Parochianen  zu  Kultusbauten.
  Beschränkung  derselben  auf  die  Person  des  we  z
selbständiger  Baupflicht  zur  Forderung  dieser  Dienste
rechtigten.  (Preuß.  Landr.
Freiheit  der  P  wreichren  von  der  Leistung  ber  Hand-  un
Spanndiengee,  durch  Verjährung.  (Preuß.  Landr.)  352
Bayreuther  Recht  s.  Errungenschaft.
Bedingtes  Mandat  l.  Zehlungobefehl.
Beneficinm  cedendarum  actionum  .  299
Berechnung  eines  Geschäftes  bildet  keine  Novation  222
Berufung:  Einrichtung  des  oberrichterlichen  Urtheils  und
Fortgang  des  Prozesses,  wenn  gegen  ein  vor  dem  1.  Juli
1870  verkündetes  Enderkenntniß  nach  diesem  Tage  Berufung
  ergriffen  ist  und  das  Obergericht  an  die  Stelle  des
iY  Urtheils  ein  Beweis=  oder  Eideo-Interlekut  leten  5,  102
Ssbiecchen.  wenn  andere  Veweise  ober  Eide  zafankot  —
den  wollen,  als  das  Untergericht  auferlegt  hat
Dehgleichen  r  bei  Bestätigung  eines  Beweis=  oder  Eideeinter
okules
Berufung  zur  dritten  Justanz  in  Fallen  beẽ  Art.  18  Aus.  s
des  Einf.-Ges.  zur  Proz.-Ordn.  v.  29.  April  1869  107
Unzulässigkeit  der  Berufung  gegen  Beweisinterlokute,  welche
in  einem  vor  dem  1.  Juli  1870  begonnenen  Prozesse
nach  diesem  Tage  von  Einzelngerichlen  erlassen  wurden.  105
S.  auch  Rechtsomitte
Beschädigungen:  4%  Driltter  für  solche  366
Besiver:  Eintrag  deoleten.  in  das  Hypothekenbuch  378
Beirug  s.  Absicht.  Do
Beweio  ven  achui  onee=  .
Die  Bestimmung  des  bayer.  Landr.  Th.  rvᷣ  Kap.  41  g.