Alphabetisches  Neglster.

S
Nr.  4  über  den  Gegendeweis  gegenüber  einem  schristlichen

Empfangobekennitnisse  ist  durch  das  Ges.  v.  26.  März  1859
nicht  ausgehoben
r  w  tiolas“  über  die  Einrede  des  nicht  aehoris  *
ertra
rsn  der  wala  fide  bei  Anfechtungen  gegen  dritte
rwerber

Bei  Alechtung.  von  Verträgen  unter  Ehegatten  nach  Art.
1223  Ziff.  1  der  Proz.-Ordn.  irifft  dieselbe  den  Gegner
des  Ansechtenden

Bei  der  Anfechtung  von  Jahlungen,  Gifiungen  und  Rechtsgeschäften
  des  Ganischulbners  nach  Art.  1225  Ziff.  1
trifft  dieselbe  den  Anfechtenden

Beweisurtheil:  ob  nicht  das  au  f  Eid  —  Crfüllungs-Reinigungs=
  oder  Haupteid  —  zurnsene:  ##  als  Beweisurtheil
  im  Sinne  des  Art.  15  Ziff.  1,  1  bes  Einf.-Ges.
  zur  Proz.-Ordn.  zu  betrachten  seidnt  .  1

.  auch  Vorladung.

Bürge:  Hat  ein  Gläubiger  gegen  den  Hauptschuldner  sein
Hypothekrecht  geltend  gemacht,  später  aber  den  Bürgen  belangt,
  ohne  diesem  das  Hypothekrecht  gegenüber  dem  Schuldner
  abtreten  zu  können,  so  fällt  die  Klage  gegen  den  Bürgen
  und  kann  nicht  dadurch  aufrecht  erhalten  werden,  daß

iesem  die  persönliche  Forderung  des  Elsubigers  gegen  ben
Hauptschuldner  abgetreten  wird
Haupech  Gütergemeinschaft.

Causa,  Zahlungsversprechen  ohne  Anführung  einer  Pchen.  302

Cession  eines  Kausschillings:  hiebei  können  gegen  d
sionar  Entschädigungoansprüche  wegen  Entwährung  der  erkauften
  Sache  nicht  erhoben  werden  .
Hypotheklöschnnqottagegegenden  Cedenten,  an  welchen
die  Zahlung  vor  der  Cession  und  dem  Eintrage  bereite
erfolgt  war
S.  auch  Hingabe  an  Zahtauganatt
Civilprozeßordnung  s.  Prozeßor  aaf.
Compensation:  ii’*hpe  *  "  zung  der  Vorderung
  hiedurch

Darlehen:  Ziusensorderung  aus  Darlchensverträgen,  welche
nicht  schristlich  errichlet  worden  sind.  ·  (Preuß.  Land  r.
atio  in  solutum  s.  Hinga  abe)  an  Jahl#ng  oöstatt.

Datum  des  Urtheils  nach  Art.  280  Ziff.  1  der  .  -Ordn.

Deszendenten  s.  chenk  un  guermntnns

Dinkelsbühler  Recht  s.  Verlassenschaf

373
109

Dolus:  Einrede  des  dolus  bei  einem  Ssschelte  vaufoertrage  383

S.  auch  Absicht.  Ehe.  aftung.

Dorfgemeinde:  Vermuthung  für  die  Ausschließlichkeit  der
gzutsherrlichen  Scilereigerechiseme  behenüber  einer  salchen-(Preuß.
  Landr.)