X  Alphabetisches  Register.

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5H  ".  bzeiche  *r  aben  Unwesenilichkelt  bei  Notatlataurtunden
Not.-Ges.  A  )  337
H  s  athgut  s  -
Hingabe  an  Zaylung  sstatt  von  Mobiliar  oder  Cession
von  Forderungen  Senga#  des  Gantischuloners  ,  deren  Inz

fechtbarkeit  146,  157
Hypotheken:  Verwilligung  von  solchen  Seitens  des  Gantschuldners,
  deren  Anfechtbarkeit  146,  147

Die  Abtretung  des  Ranges  der  Hypotber  für  ehefräuliche
Illaten  enthält  nicht  auch  die  Abtretung  der  sonsligen
Vorzugorechte  der  Ehesrau  in  der  Gant  ihres  Mannes,
und  zwar  selbst  dann  nicht,  wenn  die  Ehefrau  für  die
n  der  Gant  liquidirte  Forderung  desjenigen,  der  die
Abtrelung  geltend  macht,  neben  dem  Ehemanne  hafiet  221

Abtretung  z  Hypothek  zur  Sicherung  einer  unverzins-EW
  E-  für  eine  verzinoliche  Forderung  (Hyp.=84)


Einräumung  der  Stelle  einer  dbpothearischen  Areditiauiion
an  einen  anderen  Gläubig  349
Hypotheklöschung  wegen  34  ung.  Richtung  des  deßfall-  "
sigen  22“p“  3  gegen  den  Cedenten,  an  welchen  die
7  vor  der  Cession  und  dem  Eintrag  bereits  ersa

  wegen  Tilgung  der  Ferderung  durch
ompensation

An  Bestlandtheilen  des  Hypothekenobsektes  sindet  zum  Nachtheile
  der  Hypotheken  kein  Eigenthumsvorbehalt  statt  .  308

Gesetzliche  Pertinenzen  des  Hypothekenobjektks  351

Bewegliche  Pertinenzen  des  Hppothelenobjelts.  Bezeichnun
unb  Ausscheidung  besfelden  .  ..

Oeffentltchkut  des  Hypotheken  297,  320

Sind  alle  Hypothekeinträge  mW  besteht  Kaher  kane  der

Eintrag  in  erster  und  zweiter  Rubrik  bes  Hypothekenbuches,

  so  ist  der  noch  eingetragene  Veräußerer  zur!  Beichkeit

  ##  Wi5  Art.  i  6  .  407
Lybetberenduch!  e  en.
Hypothekenrecht

Hypotheklöschung  .  lvöreten.  Zahlung.

llaten  s.  Ehefrau.
mmobilien  l.  Eheleute.  Eigenthumsverbehalt.
Immobiliarverträge  f.  Verträ
Inhaberbapiere=  indikation  von  solchen,  die  von  deren
Eigenthümer  an  den  Besitzer  auf  Grund  eines  angeblich
besonderen  Rechtsgeschäftes  bekommen  sind.  Genehmigung
einer  Schenkung  295