Alphabetisches  Register.  XII

Seite
Parochianen  s.  Baulast.
Paulianisches  Rechtemittel:  Bestimmungen  der  Proz.-Ordn.
v.  29.  Apr.  1869  über  die  Anfechtbarkeit  pon  echtehand
lungen  des  Gantschuldners  134,  Frns  16"W  177
Sind  die  in  der  GO.  Kap.  XII  g.  19  Zi  —*—  .  3
über  enthaltenen  Bestimmungen  durch  Art.  2  ueu.  2
CEinf.-Ges.  zur  Proz.-Ordn.  unbedingt  oder  nur  für  den
Fall  der  Ansechlung  einer  Rechtshandlung  des  Schuldners
  in  dessen  Gant  aufgehoben)  134,  137
Personen,  unbestimmte:  vertragomäößige  brbtnanchnin
gegenüber  solchen  184,  187
Pertinen  zen,  bewegliche  des  Hhrgihelen  ·  ’'J*  Bezeichnung
  und  Ausscheidung  dersel  ..  ..347
Gesetzliche  des  Hypothekeno  seb  .  38354
Pfarrei  s.  Baulast.
Pflichttheil:  Was  wird  zur  bhatsächlichen,  Begründung  der-Klage
  auf  Ergänzung  desselben  ersordert)
Plannummern:  Irrthum  in  der  ierreichmg.  derselben
bei  einem  Immobiliarkausvertrage  (Not.-Ges.  Art.  14.))  382
Post.  königliche,  die  Vorschriften  der  Art.  63  g  4  u.  62
des  Einf.-Ges.  zum  allgem.  d.  Handels-Ges.-B.  finden  auf
hiete  und  ihre  Bediensteten  ihr  gegenüber  keine  Anwendreciices

  Landrecht  s.  Baulast.  Darlehen.  GCye#
streitigkeiten.  Errungenschaftsgemeinschaft.
Butsübe  gab  ovoerra.  Schäfereigerechtsame.
Schenkungsvermuthun  Wasserbezugsrecht.
Verjährung.  Derlassenhchaft.
Privaturkunde  f.  Urkunde.
Protesterheung  am  unrechten  Orte.  Hastung  eines
Notars  hiefür
Proz  eßabschnikte:  Eine  gerichuiche  Enisceihung  zur  Erlderung
  der  Lehre  hievon
Ob  nicht  die  in  Art.  15  Ziff.  i  des  Einf.  Gek.  enthallene
Statuirung  eines  Prozeßabschnittes  mit  Erlassung  eines
urtheit  höherer  Instanz  unter  allen  Umständen  auch  auf
—8  „erfahren  in  erster  Instanz  als  Prozeßabschnitt  eist

rnr  8  ’mglich  sei,  daß,  nachdem  in  höherer  Insianz  nach
der  neuen  Proz.-Ordn.  verhandelt  wurde,  die  Sache  wie-«
  der  in  das  alte  Verfahren  zurücktretee  196,  197
Prozeßordnung  v.  29.  April  1869:  Anwendung  derselben,
  wenn  eine  gegen  mehrere  Beklagte  gerichtete  Klage
dem  einen  berleköen.  *  dem  anderen  nach  dem  1.  Juli
1870  zugestellt  wurde
Anwendung  verlelten  bei  Eingeingenen  nach  Eink.-Sen
Art.  15  Ziff.  1,1
degleichen  au  die  ie  Benin  von  Mechtemitteln  nach  Einf.  "
Ges.  Art.  r  r  r—  rl  r—“  ·  I  .  I