XIV  Alphabetisches  Register.

Insbesondere,  wenn  eine  Partei  vor,  die  nbere  ech  bem
1.  Juli  1870  Rechtomittel  ergriffen  hat  .
ZuAktsiuudöUbekielbcn.  .
.W1kkungdekRechtsk-aftauthitte  (Ari.  294.))  .
Inwieweit  kann  eine  Entscheibung,  welche  nach  einer  mit
Erfolg  eingelegten  Nichtigkeitobeschwerde  auf  neuerliche
Verhandlung  in  Uebereinstimmung  mit  der  in  dem  Urtheile
  des  obersten  Gerichtohofes  ausgesprochenen  Rechtsansicht
  ergangen  ist,  noch  mit  einer  Nichtigreitobeschwerde.
angesochten  werden.  (Art.  820.0)  .  .

Quart:  Verhältniß  des  in  einem  wechselseitigen  Testamente
eingesetzten  Substituten  gegenüber  den  Legataren  bezuglich
des  Abzuges  derselben

Quittungen,  vom  Geuchuoner  *  icgaute  ausge-Faus
  deren  Anfechtba

Die  Bestimmungen  den  t(  ..  Landr.  Th.  V  Kap  18.  7

.  4  über  den  Gegenbeweic  gegenüber  einer-  Brsin.
den  Enppfangebekennbrsse  sind  durch  das  *)#  vom  26.
März  1859  nicht  aufgehoben  .  ....

Rangabtretung  s.  Hypothelen.

Rechtsgeschäfte  des  Gemeinschuldners,  deren  Abschluß  in
die  Zeit  nach  beantragter  Ganteröffnung  oder  durch  das
Gericht  angeordnete  Prüfung  der  Vermögenslag  fäll,
deren  Anfechtbarkeit  .

Deßgleichen  vom  Gantschuldner  zum  Scheine  oder  in  bekrügerücher
  Absicht  vorgenommen,  deren  Ansechtbarkeit

Rechiskraft:  derselben  p  Beweiointerlokute  nicht  fähig,
welche  Einzelnrichter  nach  dem  1.  Juli  1870  verkündeten
Wirkung  der  Rechtskraft  auf  Dritte.  (GO.  Kop.  XIV  K.  11
Nr.  4.  Proz.-Ordn.  Art.  294)

Rechtsmittel:  nach  welchen  Prozeßgeseben  sind  dieselben
zu  prilfen,  wenn  sie  von  der  einen  Partei  vor,  von  der
anderen  nach  dem  1.  Juli  1870  eingelegt  sind?
Behandlung  und  Beurtheilung  der  in  Gemäßhelt  der  Art.

18  und  19  des  Einf.-Ges.  eingelegten
S.  auch  Urtheil.

Reichsritterschaftliche  Fideikommisse.  Deren  Fortbihanh.

  ohne  vorhänzige  Vorlage  und  landesherrllche  Be-Gligun
  ...  ...
Revtltonf  Berufung

Schaden:  Verjährung  der  Klagen  auf  Ersas  broelben  aus
unerlaubten  Handlungen.  gosß  Land
Schäfereig  erechtsame:  Vermuthung  *  die  Auoschlletlichkeit
  einer  üeherrlichen  begenübe'  der  Dorfgemeinde.
(Preuß.  Landr.)
Schein  s.  Srieiis  -
Schenkung:  Genehmägung  elner  solchen

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