Systemalisches  Register.  II

Pystematisches  Register.

I.  Civilrecht.
A.  Allgemeine  Lehren.

a)  Die  Observanz  des  Ausbacher  Provinzlalrechts  über  die
Succession  des  überlebenden  Ebctheiles,  mit  welchem  voreheliche
Kinder  des  anderen  Ehetheiles  konkurriren,  gilt  ouch  in  dem  ehemalo
  Domprobstei  Bamberger  Terrltorium  von  Fürth.  168.  b)  Die
Klagestellung  wegen  Verlevung  eines  Gewerbeprivilegiums  hängt
nicht  von  vorgängiger  pelizeilicher  Bestralung  ab.  46.  c)  Verz
  oöhize  Bebigblichkeiten  gegenüber,  unbestimmten  Personen.
164.  1  Irrihum  bezüglich  eines  notariell  beurkundeten  Ver-*

  5  egheo  deoselben.  (Not.-Ges.  Art.  14).  334.  e)  Deßls7fs
  in  der  Bezeichnung  von.  Plannummern  bei  einem  Immobiliarkouf-Vertrage
  (Not.„Ges.  Arl,  14).  382.  1#r  Simulation  des
Kaufpreises  bei  Immobiliarverträgen.  367.  8  5  Scheingeschäft  und
bezügliche  Hypothekbeslellung  hiefür.  (Not.-Ges.  Art.  14).  407.
8  Elnrede  des  dolus  bei  einem  Immobiliarvertrage.  383.  i)  Verjährung
  der  auf  die  neue  Prozeßordnung  sich  stützenden  Anfechtungsklage.
  165.  k)  Verjährung  der  Klage  auf  Ersatz  des  Schadene
  aus  unerlaubten  Handlungen.  (Preuß.  Landr.)  334.

B.  Dingliche  und  denselben  verwandte  Rechte.

1)  Eigenthum.  a)  Ausübung  des  Eigenihums.  Kollision
der  Eigenthümer  benachbarter  Lrundstüct=  hiebei.  Immission  schädlicher
  Stoffe  in  benachbarte  Gründe.  37.  b)  Beweis  des  Alleineigenihumo.
  384.  c)  Vindikation  von  Inhaberpapleren,  die  von
deren  Eigenthümer  an  den  Besitzer  auf  Grund  eines  angeblich  besonderen
  Rechtogeschäftes  zwischen  diesen  gekommen  sind.  295
d)  Vorbehalt  des  Eigenthums  verkaufter  Grundssücke.  ilr
recht  im  Gläubigerkonkurse.  Vorbeholt  gegen  slillschweigenden  Verzicht
  auf  dasselbe.  276.  e)  An  Bestandtheilen  eines  Hypothekenobjekts
  findet  o  Nachtheile  der  Hypotheken  kein  Eigenthumsvorbehalt
  statt.  3

caonh  s  Pk7  àal  Wasserbezugsrecht.  Beschränkung  des  Eigenthümers
  des  dienenden  Grundstückes,  insbesondere  nach  preuß.
Landr.  240.  b)  Vermulhung  für  die  Auoschließlichkeit  der  guls-59
  Schäfereigerechtsame  hegenüber  der  Dorsgemeinde.  (Preuß.
andr

rmi’ß  Nealgerechtsame.  aàl  Austrag.  Ueber  die
Reduklion  der  bei  der  Gulsilbergabe  für  die  Eliern  bedungenen
.Ausnahmen  nach  dem  Tode  des  einen  derselben.  Wagburger  Landr.)
110.  b)  Lehen.  Ablösung  des  Lehenverbandcs.  es.  v  uni
1848.  Art.  4.)  272.  9  Fideikommisse.  a)  Re  chorilterschaflliche.