XX  Syslemalischeo  Reglster.

Fideikommisse.  Oeren  Fortbestand  ohne  vorgängige  Vorlage  und
landesherrliche  Bestätlgung.  380.  )  Standeoherrliche  Fldelkommisse.
  371.  7)  Einsicht  1  Fidelkommißmatkrikel.  3833.  o)  Gehört,
  wenn  Obligationen  eineg  Familienfideikommisses  bei  der  Verloosung
  gezogen  und  durch  gleiche  Obligationen  surrogirt  wurden,
der  den  Kurswerth  übersteigende  Nennwerth  derselben  dem  Fideikommißbesitzer
  oder  zur  Fideikommißmasse?  230.  234.  305.  d)  Baulast.
  æ)  Baulast  an  Kirchhofmanern.  353.  357.  6)  Deßgleichen
bei  Schul=  und  Mehnerhäusern  nach  bayer.  Landr.  369.  7)  Handund
  Spanndienste  zum  Baue  von  solchen.  (Preuß.  Landr.)  260.
¾  Freiheit  der  Parochianen  von  der  Leistung  der  Hand=  und  Spanndlenste
  bei  Kultusbauten  durch  Verjährung.  (Preuß.  Landr.)  352.
“7  Verjährung  des  Anspruches  auf  Leistung  der  Hand=  und  Spanndlensle
  von  Selte  der  Parochianen  zu  Kultusbauten.  Beschränkung
derselben  auf  die  Person  des  wegen  lelbständiger  Baupflicht  zur
Forderung  bleser  Dienste  Berechtigten.  (Preuß.  Landrecht.)  326.
5)  Hat  der  Besitzer  des  ausgepfarrten  Zehnten  noch  die  fubsidiäre
Baupflicht  bezüglich  der  Kuliusgebäude  der  Pfarrei,  zu  deren  Sprengel
  der  Zehent  früher  gehörte.  241.  247.

4)  Pfand-,  insonderheit  Hypothekenrecht.  o)  Die
Anfechtbarkeit  von  Seitens  des  Ganutschuldners  bestellten  Hypotheken.
  146.  157.  b)  Hypothekbestellung  für  ein  Scheingeschäft.  407.
)  Abtretung  der  Hypothek  zur  Sicherung  einer  unverzinolichen  Forderung
  für  eine  verzinsliche  Forderung.  (Hyp.-Ges.  S.  84.)  .
d)  Hypotheklöschungsklage  gegen  den  Cedenten,  an  welchen  die
Zahlung  vor  der  Cession  und  deren  Eintrag  bereits  erfolgt  war.
255.  c)  Hypotheklöschung  wegen  Tilgung  der  Forderung  durch
Kompensation.  288.  5)  An  Bestandtheilen  eines  Hypothekenobjekto
fündet  zum  Nachtheile  der  Hypotheken  kein  Eigenthumsvorbehalt
statt.  308.  )  Gesetzliche  Perlinenzen  des  Hypolhekenobjekts,  351.
h)  Deßglelchen  bewegliche.  Deren  Bezeichnung  und  Auoscheidung.
347.  i)  Oeffentlichkeit  des  Hypothekenbuches.  257.  297.  320.
k)  Sind  alle  Hypothekeinträge  gelöscht,  besteht  aber  noch  der  Eintrag
  in  erster  und  zweiter  Rubrik,  so  ist  der  noch  eingetragene  Veräußerer
  zur  Besitzumschreibung  auf  den  Erwerber  gehalten.  378.

C.  Obligationenrecht.

1)  Allgemeine  Gegenstände.  a)  Zinsenforderung  aus
Darlehensverträgen,  welche  nicht  schriftlich  errschtet  sind.  (Preuß.
Landr.)  373.  b)  Die  Anfechtung  der  vom  Ganischuldner  bethätigten
  Hingabe  von  Mobiliar  oder  Cession  von  Forderungen.  148.  157.
c)  Zahlung  an  einen  Dritten  auf  dessen  Zusicherung  oder  Bevollmächtlgung
  zum  Gelbempfange  und  zur  Hypotheklöschung.  Rücksorderung
  wegen  ulcht  eingetretenen  Erfolges.  315.  d)  Die  Bestimmungen
  des  bayer.  tanse.  Th.  1V  Kap.  11  S.  7  Nr.  4  über
den  Gegenbeweis  gegenüber  einem  schriftlichen  Empfangobekenntnisse
  sind  durch  das  Gel.  v.  26.  März  1859  nicht  ausfgehoben.  329.
e)  Exceptio  non  rite  impleti  contractns.  Beweielast  hierüber.
122.  f)  Erküllungsversprechen  bezüglich  eines  unerlaubten  Vertragec.
  170.  g)  Verträge  zu  Gunsten  Dritter.  Unbestimmte  Per-