Systematisches  Register.  XI

sonen.  184.  187.  h)  Deßglelchen  und  Uebernahme  fremder  Schulden.
  380.  1)  Einfluß  eines  Vergleiches  mit  einem  der  solidarisch
Hastenden  auf  die  Mitverpflichteten  insbesondere  bezüglich  der
Schmerzensgeldsorderung.  3494.  k)  Die  Annahme  eines  Offertes
kann  regelmäßig  nicht  mebr  in  der  gerichtlichen  Geltendmachung
desselben  liegen.  96.  1)  Mündliche  Nebenverabredungen  zu  elnem
am  13.  Febr.  1862  geschlossenen  Gulsübergabovertrage.  (Preuß.
Landr.)  236.  m)  Gegen  den  Cessionar  eines  Kaufschillings  alo
solchen  können  Enischädigungsanlprüche  wegen  Entwährung  der
erkauften  Sache  nicht  erhoben  werden.  158.  u)  Verzugsziusen  aus
einer  Konventionalstrafe.  336.  oi  Compensalio  voluntarie.  13.
OÖHypotheklöschung  wegen  Tilgung  der  Forderung  durch  Kompensaltion.
  288.  q!]  Berechnung  eines  Geschäftes  bildet  keine  Novation.
  222.  r)  Wechselausstellung  bewirkt  für  sich  keine  Novalion.
  289.  8)  Hypotheklöschungsklage  gegen  den  Cedenten,  an
welchen  die  Zahlung  vor  der  Cession  und  deren  Eintrag  bereits
erfolgt  war.  255.  t)  Klagbarkeit  mündlicher  Verträge  auf  Grund
der  Erfüllung  nach  Th.  I  Tit.  5  §.  156  des  vreuß.  Landr.  Anwendung
  dieser  Gesetzesstelle  auf  Unterlassungsverträge.  166.

)  Einzelne  Obligationen  aus  Verträgen  und
vertragsäbnlichen  Verhältnissen.  o)  Simulation  des
Kauspreises  bei  Immobiliarverträgen.  367.  b)  Einrede  des  dolus
bei  einem  Immobiliarkausvertrage.  383.  c)  Kontrakts=  und  ädililische
  Klage.  400.  d)  Ueber  die  Reduklion  der  bei  der  Gutsübergobe
  für  die  Eltern  bedungenen  Anonahme  nach  dem  Tode  des  einen
  derselben.  (Würzburger  Landr.)  110.  e)  Genießt  eine  Mielh-Anssorderung
  außer  dem  Konkurse  ein  Vorzugsrecht  von  einer  Forderung,
  für  welche  der  Gläubiger  die  gerichtliche  Auspfändung  des
Schuldners  wirklich  erlangt  hat?  26.  29.  s)  Zinsenforderung  aus
Darlehensverträgen,  welche  nicht  schristlich  errichtet  worden  sind.
(Preuß.  Landr.)  373.  g)  Hastung  der  Stellwagen  -  Juhaber  für
das  aufgenommene  Reisegepäcke.  199.  207.  b)  Kompensations-=vertrag.
  13.  i)  Hat  ein  Gläubiger  gegen  den  Hauptschuldner  sein
Hypolhekenrecht  geltend  gemacht,  später  aber  den  Bürgen  belangt,
ohne  diesem  das  Hypothekenrecht  gegen  den  Bürgen  abtreten  zu
können,  so  fällt  die  Klage  gegen  den  Bürgen  und  kann  nichl  dadurch
  aufrecht  erhalten  werden,  daß  diesem  die  persönliche  Forderung
  des  Gläubigers  gegen  den  Hauptschuldner  abgetreten  wird.  299.
k)  Uebernahme  fremder  Schulden  und  Verträge  zu  Gunsten  Dritter.
  380.  1)  Anerkennung  einer  verjährten  Schuld  durch  Abrechnung.
  383.  m)  Genehmigung  einer  Schenkung.  295.  n)  Dle
Bestimmungen  des  preuß.  Landr.  S.  1042  Th.  I  Tit.  11  bezüglich
Vermuthung  von  Schenkungen  finden  dann  keine  Anwendung,
wenn  es  sich  um  Bezahlung  einer  Schuld  durch  einen  Atzendenten
für  einen  Deszendenten  an  den  Gläubiger  haudelt.  412.  o)  Zahlungsversprechen
  ohne  Anführung  einer  causa.  302.

3  bligationen  aus  unerlaubten  Handlungen
und  den  übrigen  Entstehungsgründen  a)  Einfluß  eines
Vergleiches  mit  einem  der  solidarisch  Hastenden  auf  die  Mitverpflichteten,
  insbesondere  bezüglich  der  Schmerzenggeldsorderung.  394.
b)  Verjährung  der  Klage  auf  Ersatz  des  Schadens  aus  unerlaub-