XXII  Syslematlsches  Register

ten-  Handlungen.  (Preuß.  Landr.)  384  c)  Haftung  Oritter  für
Beschädigungen.  366.  d)  Haftung  der  Stellwagen-Inhaber  für  das
aufgenommene  Neisegepäcke.  199.  207.  5)  Haftung  elnes  Notars
wegen  wissentlich  unrichtiger  Verlragsaufnahme.  885.  f)  Deßgleichen
  wegen  Protesterhebung  am  unrechten  Orte.  398.  -

D.  Familienrecht.

a)  Form  der  Eheverlöbnisse  nach  Ansbacher  Statutarrecht.
Zuziehung  der  Eltern.  41.  b)  Gülligkeit  des  Ehevertrages,  wenn
er  nach  Form  und  Inhalt  den  Vorschriften  entspricht,  ohne  Rücksicht
  darauf,  wo  er  abgeschlossen  wurde  62.  o)  Die  vermögensrechtlichen
  Folgen  bei  doloser  Eingehung  einer  absolut  nichligen  Ehe
fünden  nicht  statt  bei  einer  relativ  nichtigen  Ehe.  375.  d)  Vermsheustheilung
  bei  gänzlicher  Auflösung  der  Ehe  durch  Shescheidung,
wenn  die  Eheleute  in  allgemeiner  Gülergemeinschoft  lebten.  143.
e)  Uebergewicht  der  Schuld  in  Ehbeslreiligkeiten  nach  b.  746  Th.  II
Tit.  1  des  prenß.  Landr.  273.  274.  f)  Das  dem  Ehemanne  nach
bayer.  Landr.  auf  Vorableben  der  Ehefrau  zustehende  Nutznießungs-=recht
  am  Heirathgute  ist  von  der  Bestellung  einer  Widerlage  unabhängig.
  189.  8)  Abtretung  des  Ranges  der  Hypothek  für  ehefräuliche
  Illaten.  221.  Ba).  Durch  blos  zeilliche  Ebescheidung  verliert
der  Ehemann  nicht  das  Recht,  die  versprochene  dos  einzutreiben.
264.  i)  Versügungorecht  des  Ehemannes  über  das  Vermögen  der
in  allgemeiner  Gütergemeinschaft  lebenden  Eheleute.  88  kK)  Gütergemeinschaft
  zwischen  gemeinen  Bürgers,  und  Bauersleuten  nach
Eichstätter  Rechte.  94.  1)  Errungenschaft  nach  bayer.  Rechte.  358.
m))  Voraus  und  Errungenschaftagemeinschaft  nach  Ansbacher  Recht
und  prenß.  Landr.  210.  n)  Veräußerungorecht  der  Chefrau  hinsichtlich
  ihres  eingebrachten  Vermögens  im  Gülerstande  der  Errungenschaftogemeinschaft
  nach  Ansbacher  Statutar  bezw.  preuß.  Land-)

  Vermögensausscheidung  der  Ebegatten  nach  Ansbacher
  Recht.  271.  p)  Beschränkung  des  Ehemannes  in  der  Versügung
  über  ihm  und  seiner  Ebefrau  gemeinschaftliche  Immobtllien
(Not.-Ges.  Art.  14.)  285.  q)  Haftung  der  Ehefrau  aus  offenem
Geschäfte.  (Sitzen  zu  ossenem  Kram  und  Laden.)  218.  r)  Verwirkung
  der  Grundtheilung  durch  Verletzung  des  Witltwenstandes
nach  fränkischem  Rechte.  (S.  5  Tit.  1  Th.  III  der  kaiserl.  Landger.
Ordn.)  311.  s)  Der  Vorbehalt  von  Nabrungsreichnissen  in  einem
Vertrage  über  Gutollbergabe  an  ein  Kind  kann  für  sich  nicht  als
Grund  der  Verwirkung  dieser  Theilung  geltend  gemacht  werden.
377.  t)  Klage  des  Vaters  auf  Heraucgabe  eines  Kindes  gegen
dessen  Großmutter.  363.

E.  Erbrecht.

a)  Ueber  die  Succession  des  Überlebenden  Ehelheiles,  mit  welchem
  voreheliche  Kinder  des  anderen  Chelbeiles  konkurriren,  gilt
auch  in  dem  ehemals  Domxprobslei  Bamberger  Territorium  von
Fürih  das  Ansbacher  Provinzlalrecht.  168.  d)  Wechselseitiges  Testament
  mit  Substitulion  eines  Erben  mit  der  Bestimmung  der