Systematisches  Register.  XXIU

Unwiberruflichkeit.  Verhältniß  des  Subslituten  gegenüber  dem  Lehatare
  bezüglich  des  Abzuges  der  Quart.  Deßfallsiger  Verzug.  401.
6)  Was  wird  zur  thatsächlichen  Begründung  auf  Ergänzung  des
Pflichtiheiles  erfordert?  126.  d)  Behandlung  der  Werthserhöhung
eines  Gutes  bei  Aucelnandersetzung  der  Verlassenschaft  des  vorver-8
  Ehethelles  nach  Dinkelsbühler  Statutar=  und  preuß.  Land-II.

  Handelsrecht.
Art.  62  und.  63  Ziff.  4  des  Einf.-Ges.  zum  allgem.

d.  H  G  B.  Die  Vorschriften  in  diesen  Artlkeln  finden  auf  die  kgl.
Feunen  und  ihre  Bediensteten  diesen  gegenüber  keine  Anwend-39


Art.  360.  36  1.  368  bes  allgem.  d.  HGB.  Rechteverhältniß
  des  kaufmännischen  Kommissionärs  gegennber  dem  Austraggeber
  und  dessen  Gläubiger.  138.

III.  Civilprozeß.

A.  Prozeßordnung  vom  29.  April  1869.

Art.  3  Abs.  3.  Ueber  die  Zuständigkeit  in  den  Fällen,  wenn
von  mehreren  Klägern  oder  gegen  mehrere  Beklagse  Ansprüche
verbunden  werden  wollen,  von  welchen  einige  Handelosachen,  andere
  Eivilsachen  sind,  wesche  aber  im  Gesammtbetlrage  150  fl.  Übersteigen.
  65.
t.  3  1.  —  vor  Gegenansprüchen  durch  Wider=3

  Abl.  2

r.  280  Siff.  1.  2  De  des  Uttheilo.  109.

Art.  268  H.  Art.

Art.  289  f.  Art.  220.

Art.  290.  Kann  der  Gerichtsschreiber  vollstreckbare  Ausfertigungen
  auch  von  #elchen  Urtheilen  ertheilen,  welche  rechts  des
Rheines  vor  dem  1.  Jull  1870,  sohin  nach  den  damals  geltenden
Progeßvorscheiften.  zustn  18½%  22.

derjelbe  ist  nicht  anwendbar,  wenn  eine  vollsirchann
  Aussertigung  eines  den  Vorschriften  des  alten  Verfahrens
gemäß  erlassenen  und  ohne  Vollstreckbarkeilsklausel  angefertigten
Urtkhello  begehrt  wird.  20.

Art.  294.  Wirkung  der  Rechtskraft  auf  Dritte.  267.

Art.  324.  Beweisanerbielen  und  Dweiomittelbegeichnng
der  nernsungeinstn  in  den  Fällen  des  Art.  18  und  19  des  E
Ges.  2#%  102.

1!  .  328.  Einrichtung  des  Bewelsinterlokules  in  der  “*“
ren  i  in  den  Fällen  des  Art.  18  und  19  des  Einf.-Ges.  99.
102.  103.