XXIV  Systeniatisches  Register.

478.  Anwendung  dieses  Art.  in  der  Gerlungelnstang
in  —  Fhnr  Art.  45  und  19  des  Einf.--Ges.  102.
i
»  511.  Eirtkykrenh  über  bioher  erlaufene  Brh  bei
rsi  %  Gegenansprüchen  durch  Widerklage.  225.
2.  Wenn  der  Einspruchelläyer  im  handels-  4#5  eingenosselc
  Versahren  seinen  Gegner  zur  Verhandlung  Über
en  Einspruch  nicht  in  die  nächste  Sitzung  laden  läßt,  kann  dieser
jenen  in  eine  nähere  Sitzung  vorladen  lassen.  133.

Art.  558  f.  Art.  562.

Art.  56  1  f.  Art.  5  62.

Art.  562.  Welche  Versügung  ist  zu  erlassen,  wenn  vor  dem
1.  Juli  1870  ein  bedingler  Zahlungsbefehl  nach  den  damals  geltenden
  Prosehvorschrifen  erlassen  war,  und  nach  jenem  Tage  aus
Ausschluß  der  Einreden  und  Erlassung  eines  weiteren  Befehles  bez.
auf  Vrerution  angerathen  wlid?  24.

Aumendünz  bieles,  2*77!  in  den  Fällen  des  Art.

18  und  is  des  Einf.-Ges.  1

2  In  wie  a8  kann  eine  Entscheidung,  welche  nach
ainer!  krrn  Erfolg  eingelegten  Nichtigkeitsbeschwerde  auf  neuerliche
Verhandlung  in  Uebereinstimmung  mit  der  in  dem  Urtheile  des
obersten  Gerichtshofes  ausgesprochenen  Rechtoansicht  erganen  ist,
noch  F  einer  Nichtigkeigobeschwerde  angefochten  werden?  321.

8B24  f.  Art.  822.

Itt  822.  8  haben  die  Bestimmungen  dieses  Art.  und
des  Abs.  1  des  vorhergehenden  in  Anwendung  zu  kommen,  wenn
ein  rechts  des  Rheines  vor  dem  1.  Juli  1870  ergangeneo  Urtheil
nach  diesem  Tage  den  Vorschristen  der  neuen  Prozeßordnung  gemäß
  zur  Vollstreckung  gebracht  werden  soll?  20.  26.  36.57.74.  81.

.823.  Formale  Bedeutung  der  Ausserligung  eines  Urtheilo
  l  36.
lß-  8  42  f.  Art.  562

lrt.  11765  f(.  Art.  11  Abs.  2

Art.  1179  Abs.  2.  dnd  des  Gantgerichts  für  Klagen,
  wodurch  Rechtshandlungen  des  Gantschuldners  angefochten
werden.  165.

Art.  1193  Abs.  2.  Vorauosetzung  des  Beschlusseo  auf  Prüf.
ung  der  Vermögenslage  ohne  voraushegangenen  Antrag  auf  Ganterd

  un
*  222  —30.  Die  Anfechtbarkeit  der  zum  Nachtheile  der
Elubis  et  voigenoiiiiiieiien  Rechtshandlungen  nach  den  Bestimmnngen
  de  ei-  Aktitet  134.  145
1222  Abs.  1.  Die  Ansechtbarkeit  von  freigebigen
Verfũ  nges-  vor  der  Verfallzeit  gemachten  Zahlungen  oder  sonstigen
  Leisiungen  5%  Gantschuldners.  146.

2  Abs.  2.  Deßgleichen  von  Verwilligungen  von
ul  22  sonpiigen  Vorzugorechten  für  Forderungen  Seiteno
des  Gemzeinschnlne

rt.  3  Ziff.  146  Deßgleichen  von  Verträgen,  welche  dac
me  135  den  Gantschuldner  und  dessen  Ebegatten  eabän-=dern.
  149.