Systematisches  Register.  XXV

Art.  1223  Ziff.  2.  Deßgleichen  von  kreigebigen  Verfügungen
  des  Gantschuldnero  zu  Gunsten  seines  Ehegatten  oder  eines
seiner  Mbkömlinge,  150.

Art.  1223  Ziff.  3.  Ebenso  von  Ouittungen,  Anerkenntnissen
  oder  Zugeständulssen,  welche  der  Ganischuldner  zu  Gunsten
selnes  GEbegatten  uogestent,  abgegeben,  oder  deren  Annahme  er
veranlaßt  bat

1223  %  E  4  .  Ebenso  von  onerosen  Verdußerungen
des  Gentsch  zu  Gunsten  seines  Ehegatten  oder  mit  ihm
oder  Heelem  verwandten  und  verschwägerlen  Personen.  151.

.  1223.  Die  Anfechlung  von  Verträgen,  durch  welche
der  gsichb-  Gegenstände  seines  Vermögens  auf  Leibrenten
gegeben  bat1

125  zi  ff.  1.  Die  Anfechlung  von  Zahlungen,  Leistunger
  er  sonstigen  Rechtogeschäften  des  Gantschuldners,  deren
—i  oder  Abschlaß  in  die  Zeit  nach  beantragier  Ganteröffnung
aeer  den  er  thur  das  Gericht  angeordneten  Prlisung  der  Vermögensage


2  12  Ziff.  2.  Deßgleichen  der  vom  Gantschuldner
zum  Scheine  oder  in  betrügerischer  Absicht  vorgenommenen  Rechtshandlungen.
  154.

Ark.  1226  und  1228.  Wirkungen  der  Anfechtung.  180.

Art.  1229.  Gegen  wen  sich  die  Anfechtung  richten  kann.  177.

Art.  1230.  a)  Ueber  die  Berechtigung  zur  Anfechtung  von
Rechtehandlungen  des  Gantschuldners.  162.  b.)  Aktivlegilimation
hiezu.  162.  164.  c)  Anzeige  an  den  Masseverwalter  über  die  Anhn.
  16  zon  Wechtshandlungen  des  Gantschuldners  Sellens  eines
Eläubigers.

trt.  bl.  3.  Kostenersatz  bei  der  klageweisen  Ansechtung
  von  MD“*e  dea  Ganischuldners  Seitens  eines
Gläußt  gers.

Art.  110  Abs.  4.  a)  Holtung.  bes  Gläubigers  der  Masse
gegenüber  für  die  W#  durch  seine,  N  cndlungen  des  ht
schuldners  anfechtende,  Klage  zugehenden  Nachsheile.  7  3.  b)  R
des  Masseverwalters,  von  dem  Gländiger,  Sicherheit  *#  2
Nachtheile  zu  fordern,  welche  der  Masse  durch  sein  Vorgehen  erwachsen
  können.  Entscheidung  des  Gantgerichts  hierüber.  164.

B.  Einführe  non  ele  zur  Prozeß-Ordnung.

13—25.  Prinzipien  der  darin  aufgestellten  transitorischen
  *:  en.  2.

rt.  4.  Ist  nach  der  neuen  Prozeßorbnung  oder  nach
Ws  Prozeßrechie  zu  verfahren,  wenn  von  mehreren  Beklaglen
  dem  einen  vor,  dem  anderen  nach  dem  1.  Juli  1870  die  Klage
zugessent  wurde?  3.
rt.  ,  15.  Sst  unten  dem  Urtheile  höherer  Instanz,  welches
  A#t-  15  Ziff.  J  bei  den  Einzelngerichten  sien  Nonsßabschni

  bildet,  nur  ein  —  zu  verstehen7  6.
.  14,  15.  a)  Eine  gerichtliche  Entscheidung  zur  Erläuterung
  er  Lehre.  von  den  PProzeßabschnitten.  193.  b)  Ob  nicht!