Systemalisches  Register.  XXVII

Neunzehntes  Kapitel  K.  19  Nr.  2u.  3.  Sind  die
hier  erhaltenen  Besimmungen  durch  Art.  2  Abs.  2  des  Einf.-Ges.
zur  Proz.-Ordn.  vom  29.  April  1869  unbedingt  oder  nur  für  den
Fall  der  Anfechtung  einer  Rechtohandlung  des  Schuldners  in  des-8
  Gant  aufgehoben?  134.  137.

E.  Prioritäts-Ordnung  vom  1.  Juni  1822.

#.  21.  Kann  das  durch  Ziff.  3  dieses  §.  dem  Vermiether  einderäumte
  Vorzugsrecht  auch  außer  dem  Konkurse  geltend  gemacht
werden?  26.  29.

F.  Notariatsgesetz  vom  10.  November  1861.

Art.  1  4.  a)  Beschränkung  des  Ehemannes  in  der  Verfügung
  über  ihm  und  seiner  Ehesran  gemeinschastliche  Immobilien.
(Bayer.  Landr.)  285.  b)  Irrihum  bezüglich  eincs  notariell  beurkundeten
  Vertrages.  Begründung  deoselben.  334.  c)  Irrihum  in
der  Bezeichnung  der  Plannummern  bei  einem  Immobillarkaufvertrage.
  382.  d)  Scheingescht  und  bezügliche  Hypothekbeslellung.  407.
22  Abs.  3.  irksamkeit  einer  zur  Notariatsurkunde
trbobenen  Privaturkunde.
Ar  Entsernung  eincs  Betheiligten  vor  der  Unterschrift
ungenchet  der  Anfforderung  zu  bleiben.  Unwesentlichkeit  des  Handzeichens.
  337.

IV.  Kirchenrecht.

Der  Anspruch  auf  ven  Tischüitel  geht  durch  die  größere  Exkommunikation
  verloren.